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Prof. Dr. Matthias Zimmer, CDU/CSU 

Politikwissenschaftler

Wahlkreis 182 Frankfurt am Main I
Direkt gewählt in  Hessen

Geboren am 3. Mai 1961 in Marburg/Lahn; verheiratet; zwei Kinder; römisch-katholisch.

1967 bis 1971 Grundschule Traben-Trarbach; 1971 bis 1980 Staatliches Neusprachliches Gymnasium Traben-Trarbach; Abitur 1980; 1980 bis 1986 Studium Politikwissenschaft, Neuere Geschichte, Völkerrecht in Trier, Indiana/Pennsylvania und München. M.A. 1986; 1986 bis 1987 Grundwehrdienst; 1988 bis 1991 Promotionsstudium; Promotion zum Dr. rer. pol an der Universität der Bundeswehr, Hamburg. 2006 Habilitation und Erteilung der venia legendi für Politikwissenschaft, Universität zu Köln, seit 2013 Honorarprofessor.

1990 bis 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Forschungsinstitut der Konrad-Adenauer-Stiftung, St. Augustin; 1994 bis 1998 DAAD Associate German Studies Professor, University of Alberta. 1998 bis Juni 1999 Reintegrationsstipendium des DAAD; Lehrbeauftragter Politikwissenschaft, TU Darmstadt; 1999 bis 2009 Stadt Frankfurt am Main, zuletzt Leiter der Stabstelle Wirtschaft.

Seit 1979 Mitglied der CDU; seit 2003 der CDA; Beisitzer, Kreisvorstand CDU Frankfurt am Main; seit 2003 Kreisvorsitzender der CDA Frankfurt am Main, seit 2011 Vorsitzender der CDA Hessen und stellvertretender Bundesvorsitzender. Mitglied im Präsidium der CDU Hessen. 1993 Stadtverordneter in Vellmar bei Kassel.

Mitglied des Bundestages seit Oktober 2009.


Kontakt

Prof. Dr. Matthias Zimmer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Stellvertretender Vorsitz

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Ausschuss für Gesundheit


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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

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