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Für Leiharbeit gleicher Lohn nach neun Monaten

Spätestens nach neun Monaten sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Stammarbeiter bekommen: Das möchte die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (18/9232) erreichen, den der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2016, erstmals beraten wird. Die Debatte soll um 10.25 Uhr beginnen, es ist dafür eine Stunde eingeplant.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Missbrauch von Werkverträgen verhindern“ 

Mit der Gesetzesnovelle will die Koalition „Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen“ hin orientieren und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern. Um etwa zu erreichen, dass Unternehmen die Arbeitnehmerüberlassung wirklich nur „zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs“ und nicht auf Dauer nutzen, soll die Überlassungshöchstdauer künftig 18 Monate, in Ausnahmefällen maximal 24 Monate betragen.

Gleichzeitig heißt es in dem Entwurf, Leiharbeiter dürften nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Nach neun Monaten sollen sie hinsichtlich des Arbeitsentgelts den Stammarbeitern beim Entleiher gleichgestellt werden.

„Etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes“ 

Längere Abweichungen sollen nur möglich sein, wenn durch Zuschlagstarifverträge sichergestellt wird, dass die Leiharbeiter stufenweise an ein Arbeitsentgelt herangeführt werden, „das von den Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmern in der Einsatzbranche festgelegt ist“. Dies müsse nach spätestens 15 Monaten Einsatzdauer erreicht werden, heißt es in dem Entwurf.

Zur Begründung heißt es, Arbeitnehmerüberlassung sei „eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes“ und habe in den vergangenen Jahren einen Beitrag dazu geleistet, „Beschäftigungspotenziale in den Unternehmen zu erschließen“. Zudem seien für viele Arbeitslose neue Chancen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entstanden.

„Leiharbeit soll gute Arbeit sein“ 

Diese positiven Beschäftigungswirkungen müssten erhalten bleiben. Gleichzeitig aber sei Arbeitnehmerüberlassung für Leiharbeiter „mit Unsicherheiten“ verbunden, außerdem würden sie häufig zu „ungünstigeren Arbeitsbedingungen“ als die Stammbelegschaft beschäftigt. Die Regierung schreibt, Leiharbeit solle „gute Arbeit“ sein. Dazu gehöre berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn. Daher wolle man die Stellung der Leiharbeiter verbessern und „missbräuchliche Gestaltungen“ verhindern.

Gleichzeitig will die Koalition deshalb zur Arbeitnehmerüberlassung auch die Gestaltung von Werkverträgen regeln. Verlagskonstruktionen, die von den Partnern zwar als Werkverträge bezeichnet würden, tatsächlich aber als Arbeitsverträge oder Arbeitnehmerüberlassungsverträge durchgeführt würden, seien „nicht akzeptabel“, weil so Arbeitnehmern Rechte vorenthalten werden könnten.

„Abhängige und selbstständige Arbeit abgrenzen“ 

Abhängige und selbstständige Arbeit sollen nach dem Willen von Schwarz-Rot künftig voneinander abgegrenzt werden. Für eine bessere Kontrolle will die Koalition die Rechte des Betriebsrats stärken: Dieser müsse im Interesse der Belegschaft und des Betriebs genau über den Personaleinsatz unterrichtet sein.

In Deutschland gibt es nach Angaben der Agentur für Arbeit rund eine Million Leiharbeiter, die bei Leiharbeitsfirmen angestellt sind und vorübergehend an Betriebe ausgeliehen werden. Die Opposition hat den Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bereits heftig kritisiert: Man wisse, dass die meisten Einsätze von Leiharbeitern nach drei Monaten wieder beendet seien.

Anträge der Opposition

Daher sei die Aussage der Ministerin, künftig gebe es „ohne Schlupflöcher“ gleichen Lohn für gleiche Arbeit „Etikettenschwindel“, so Die Linke, die einen eigenen Antrag mit dem Titel „Etablierung von Leiharbeit und Missbrauch von Werkverträgen verhindern“ (18/9664) vorgelegt hat.

Gegenstand der Debatte ist zudem ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern“ (18/7370). (suk/21.09.2016)