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Koalition will Ceta mit Klarstellungen


Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben ein klares Bekenntnis zum geplanten Freihandelsabkommen Ceta zwischen der Europäischen Union und Kanada abgelegt, wollen aber noch einige Nachschärfungen, zum Beispiel Definitionen von unbestimmten Rechtsbegriffen im Vertragstext. Die Oppositionsfraktionen bezweifelten in einer Kernzeitdebatte des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 22. September 2016, dass das überhaupt möglich sei.

CDU/CSU: Mehr Arbeitsplätze können entstehen

Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) lobte das Ceta-Abkommen und zeigte sich erfreut, dass auch der Koalitionspartner SPD auf seinem Parteikonvent Ja zu Ceta gesagt habe. Er sei „absolut davon überzeugt, dass wir das richtige Abkommen gemacht haben“, sagte Fuchs.

Er verwies darauf, dass 9,6 Millionen Arbeitsplätze am Export hängen würden. Durch Freihandelsabkommen könne es zu mehr Arbeitsplätzen kommen. Als Beispiel nannte Fuchs das Abkommen mit Südkorea, das zu einer Erhöhung der deutschen Exporte um 55 Prozent geführt habe.

SPD: Ein ordentliches Abkommen

Hubertus Heil (SPD) wies darauf hin, dass die Abstimmung keinen Beschluss von Ceta bedeute, sondern „wir geben als Bundestag Bedingungen mit auf den Weg“. Ceta sei ein „ordentliches Abkommen in vielen Bereichen“.

So gebe es keine privaten anonymen Schiedsgerichte mehr, sondern es werde der Weg zu einem öffentlich-rechtlichen Gerichtshof eröffnet. Durch rechtsverbindliche Klarstellungen könne zum Beispiel erreicht werden, dass im Bereich der Daseinsvorsorge Rekommunalisierungen möglich bleiben würden. 

Linke lehnt Ceta strikt ab

Dagegen äußerte sich die Opposition strikt ablehnend zu dem Abkommen. Klaus Ernst (Die Linke) spottete, er habe den Eindruck, Sigmar Gabriel (SPD) sei nicht nur Wirtschaftsminister, sondern zugleich „Illusionskünstler“. Nur so sei zu erklären, dass nach massiver Kritik auch aus Gabriels eigener Partei ein Beschluss zustande komme, als gebe es die Kritik gar nicht.

Gabriel habe die Kritik „weggezaubert“ und wolle alle Fragen im weiteren parlamentarischen Verfahren auf europäischer Ebene klären, ohne dass es zu einer Veränderung im Vertrag kommen solle. Als ein Beispiel griff Ernst die Daseinsvorsorge auf, die im Vertrag nicht eindeutig geregelt sei. Sonst hätte die Koalition diesen Punkt nicht als Klarstellungsbedarf in ihrem Antrag aufgeführt. „So ein Vertrag muss abgelehnt und darf nicht nach Europa verschoben werden“, forderte Ernst. 

Grüne kritisieren Ceta als schlechtes Abkommen

Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Union und SPD hätten jetzt klar gemacht, dass sie ohne Wenn und Aber ja sagen würden zu einem „schlechten Abkommen“. Wenn der Eindruck erweckt werde, dass das Europaparlament noch etwas an Ceta ändern könne, nachdem die Bundesregierung sich auf Zustimmung im Handelsministerrat festgelegt habe, „ist das schlichtweg Unfug“.

Gabriel wolle auch gar keine Änderungen mehr, sondern Protokollerklärungen. Das seien nur Interpretationen dessen, was im Vertrag schon drinstehe. So könnten die Passagen zur Daseinsvorsorge, zu Schiedsgerichten und zum Vorsorgeprinzip nicht mehr verändert werden.

Namentliche und andere Abstimmungen 

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Antrag (18/9665) der Fraktion Die Linke ab, die einen Stopp von Ceta verlangt hatte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den deutschen Vertreter im EU-Ministerrat anzuweisen, sowohl die EU-Vorschläge zur Unterzeichnung als auch zur vorläufigen Anwendung des Abkommens abzulehnen.

Die Linksfraktion kritisiert darin beispielsweise die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie „gerechte und billige Behandlung“ oder „indirekte Enteignung“. Zum Investitionsschutz heißt es, trotz mancher verbesserter Verfahrensaspekte bleibe das Grundproblem bestehen: „Handelsinteressen werden strukturell höher gewichtet als Gemeinwohlinteressen.“ Gegen den Antrag stimmten 516 Abgeordnete, 60 waren dafür, und 14 enthielten sich. Außerdem wurden auf Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie weitere Anträge der Fraktion zu Ceta mit Koalitionsmehrheit abgelehnt (18/8391, 18/9697, 18/9030, 18/9703). 

Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9621), der ebenfalls das Ziel hat, Ceta noch zu stoppen. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß unter anderem mit der Regelung zu den Schiedsgerichten, mit der „ein System unnötiger und gefährlicher Klageprivilegien für Investoren“ fortgeschrieben werde. Gegen diesen Antrag stimmten 459 Abgeordnete, 120 waren dafür und acht enthielten sich. Ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6201, 18/9701) wurde ebenfalls abgelehnt.

Angenommen wurde dagegen in namentlicher Abstimmung mit 450 gegen 126 Stimmen bei 13 Enthaltungen ein von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD gemeinsam eingebrachter Antrag (18/9663). Die Koalitionsfraktionen wollen zusätzliche rechtsverbindliche Erklärungen zur Ergänzung von Ceta. 

Teilweiser Klärungsbedarf

Die Fraktionen nennen mehrere Bereiche, in denen noch Klärungsbedarf besteht. So werden die Schiedsgerichtsvereinbarungen begrüßt. Es gebe hier aber noch „unbestimmte Rechtsbegriffe“ zu klären. Ein weiterer Punkt ist die Daseinsfürsorge. Dazu zählen Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheit oder soziale Dienstleistungen. „Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Sachen Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“, verlangen die Koalitionsfraktionen. Auch hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssten gewährleistet bleiben: „Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von Ceta unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden.“

Außerdem warnen die Fraktionen davor, Ceta auch in den Bereichen vorläufig anzuwenden, die in nationale Zuständigkeit fallen. Zur vorläufigen Anwendung der in EU-Zuständigkeit liegenden Teile von Ceta heißt es, diese dürften erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft gesetzt werden. (hle/22.09.2016)