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Opposition lehnt Reform der Erbschaftsteuer ab


Die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben den im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform strikt abgelehnt. In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 28. September 2016, erklärte Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke), die Reform verdiene ihren Namen nicht. „Am Ende wurden die Forderungen der Unternehmenslobby nahezu vollständig bedient“, kritisierte Bartsch das Vermittlungsergebnis (18/5923, 18/6279, 18/8911, 18/8912, 18/9155, 18/9690), das kurz zuvor vom Parlament mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen worden war. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Linke: Schere zwischen Arm und Reich geht auseinander 

Unternehmensvermögen mit dem Argument der Arbeitsplatzsicherung zu verschonen, sei falsch, kritisierte Bartsch: „Es gab nicht einen einzigen Fall, wo ein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer pleite gegangen ist.“ Das wirkliche Problem sei, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander gehe.

Die 500 reichsten Familien würden über ein Vermögen von 732 Milliarden Euro verfügen. „Die Erbschaftsteuer wäre ein probates Mittel, hier endlich einzugreifen“, forderte Bartsch. So bleibe aber die Erbschaftsteuer eine Bagatellsteuer. Statt umzusteuern, „werden Finanzdynastien begünstigt“, klagte der Linke-Abgeordnete.

Grüne: Eine Blamage für die Politik droht

Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) sah erhebliche verfassungsrechtliche Probleme. Die Bewertung von Unternehmen sei pauschal um 23 Prozent abgesenkt worden. Das stehe im Widerspruch zum Verfassungsgerichtsurteil, wonach für eine Absenkung eine Bedürfnisprüfung notwendig sei und eine generelle Regelung nicht in Frage komme.

„Es ist davon auszugehen, dass Erben von Geld- oder Immobilienvermögen, die die Steuer voll zahlen werden, klagen werden wegen dieser ungerechten Behandlung verschiedener Vermögensarten“, erwartet Hajduk. Es drohe eine neue Blamage für die Politik. Eine richtige Erbschaftsteuerreform müsse einen niedrigen, moderaten Steuersatz bei einer breiten Bemessungsgrundlage haben.

CDU/CSU: Linksfraktion macht eine Neidkampagne

Dagegen lobte Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) das Vermittlungsergebnis als Erfolg. Der Kompromiss schaffe „Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Unternehmen. Das Betriebsvermögen unterliegt weiterhin der Verschonungsregelung, wenn der Betrieb gemeinwohlpflichtig weitergeführt wird.“

Michelbach warf der Linksfraktion vor, eine Neidkampagne zu führen. Die Neidkampagne laufe jedoch ins Leere, weil es bei den großen Familien um Privatvermögen gehe, das voll versteuert werden müsse. Bei der Erbschaftsteuerreform gehe es jedoch um Betriebsvermögen und die Weiterführung von Arbeitsplätzen.

SPD verteidigt das Vermittlungsergebnis

Carsten Schneider (SPD) erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht sehr wohl zugelassen habe, Unternehmen zu schützen, wenn es um den Fortbestand von Arbeitsplätzen gehe. Die Verschonungsregelungen hätten nur für die höchsten Vermögen gestrichen werden müssen. „Genau das haben wir gemacht“, verteidigte Schneider das Vermittlungsergebnis.

Der SPD-Abgeordnete zitierte den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), der das Ergebnis als verfassungsfest und als guten Kompromiss für die Familienunternehmen bezeichnet habe. Die von den Grünen ins Gespräch gebrachte Erbschaftsteuer-Flattax würde bei einem Steuersatz von beispielsweise 15 Prozent dazu führen, dass Erben großer Vermögen, die heute mit 30 Prozent belastet würden, deutlich entlastet würden. „Wir wollen das nicht“, betonte Schneider. (hle/29.09.2016)