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Auskunft für Kinder von Samenspendern

Mithilfe von Samenspenden gezeugte Kinder sollen das Recht bekommen zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7655). Er ist am Mittwoch, 19. Oktober 2016, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Die Sitzung unter Leitung von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Grüne wollen Melde- und Auskunftssystem schaffen

Nach dem Willen der Grünen soll ein Melde- und Auskunftssystem eingerichtet werden, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist. Ein Vermerk im Geburtsregister soll darauf verweisen. Wenn gewünscht, sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten. Eine Härtefallregelung solle dabei berechtigte Interessen des Samenspenders schützen. Das Kind solle zudem das Recht bekommen, durch einen Gentest feststellen zu lassen, ob der eingetragene Samenspender tatsächlich der biologische Vater ist.

Zu den weiteren Forderungen in diesem Zusammenhang gehört, dass die Zahl der Familien mit Kindern, die mittels Samenspende durch denselben Spender gezeugt wurden, begrenzt wird. Zudem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern ein Beratungs- und Betreuungsangebot für Kinder schaffen, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden. Auch solle die Bundesregierung eine Studie zur Situation so gezeugter Kinder und ihrer Familien in Auftrag geben. Mittlerweile seien geschätzt mehrere Zehntausend Familien durch Samenspenden entstanden, heißt es in dem Antrag. Dem Wohl der so gezeugten Menschen sei aber bisher zu wenig Beachtung geschenkt worden. (pst/12.09.2016)

Zeit: Mittwoch, 19. Oktober 2016, 15 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.