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215/1998
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EXPORTVERBOT FÜR BRITISCHES RINDFLEISCH NICHT AUFHEBEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) lw- SPD und Bündnis 90/Die Grünen wenden sich gegen die Überlegung der Europäischen Kommission, künftig wieder britisches Rindfleisch exportieren zu lassen, sofern das der Rat der Landwirtschaftsminister am 23. und 24. November entscheide. In Ihrem gemeinsamen Antrag (14/42) fordern sie die Bundesregierung auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, daß das Exportverbot der EG "für Rinder, Rindfleisch und Erzeugnisse geschlachteter Rinder aus Großbritannien weiter aufrechterhalten bleibt". In diesem Sinne seien alle Maßnahmen weiterzuführen, die den gesundheitlichen Verbraucherschutz sicherstellen sowie die strikte und regelmäßige Kontrolle und Überwachung der gemeinschaftsrechtlichen Schutzmaßnahmen in bezug auf die Rinderseuche (BSE), vor allem in Großbritannien und Portugal, durch die Europäische Kommission und die nationalen Überwachungsbehörden vorsehen. Ferner sollte auf die wirksame Durchführung der veterinärrechtlichen Importkontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union geachtet werden. Es sei zudem notwendig, eine verläßliche Analysemethode zu entwickeln und einzuführen, die die Entdeckung von infizierten, aber noch nicht symptomatischen Rindern gewährleiste.

Bis Ende Oktober 1998 seien über 2500 BSE-Fälle bestätigt worden. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zeigten zudem, daß Schlachtrinder auch mit der Rinderseuche infiziert sein können, ohne durch Krankheitszeichen aufzufallen. (Vgl. dazu den inhaltsgleichen Antrag (14/31) der CDU/CSU-Fraktion in hib Nr. 212 vom 18. November 1998).

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9821502
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