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219/1998
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ZUSÄTZLICHE AUSGABEN DES BUNDES VON RUND 471 MILLIONEN DM (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) hh- Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im dritten Quartal des laufenden Haushaltsjahres haben sich auf insgesamt rund 471,09 Millionen DM summiert. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/55) hervor. Größte Einzelposten waren 257 Millionen DM für die Erstattung der Kosten von Strukturanpassungsmaßnahmen im Zuge der Arbeitsförderung. Wie es heißt, beruht die Mehrausgabe auf einer unerwartet starken Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger, vor allem bei den Strukturanpassungsmaßnahmen für ostdeutsche Wirtschaftsunternehmen. Betriebe können für die Beschäftigung von zugewiesenen Arbeitnehmern durch Zuschüsse gefördert werden, wenn dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn dies zum Ausgleich von Arbeitsplatzverlusten erforderlich ist oder wenn die Betriebe Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern begründen, die ihnen vom Arbeitsamt zugewiesen worden sind.

In einer weiteren Unterrichtung (14/52) teilt das Bundesfinanzministerium mit, daß es einer Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung bis zur Höhe von 279,7 Millionen DM zugestimmt hat. Die Mehrausgabe des Bundes beruht den Angaben zufolge auf geringeren Beitragseinnahmen der Bundesknappschaft und auf geringeren Einnahmen aus dem Wanderungsausgleich mit der allgemeinen Rentenversicherung sowie auf höheren Rentenausgaben aufgrund einer unerwarteten Zunahme der Zahl der Rentner in den neuen Ländern.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9821903
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