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237/1998
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ÜBER ARBEITSLOSENHILFE BEI ERNEUTER BEDÜRFTIGKEIT BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) as- Nach welchen Zeiträumen die Arbeitslosenhilfe nach Pflegezeiten, Kinderbetreuungszeiten, Zeiten der Selbständigkeit und Zeiten der Nichtbedürftigkeit wiederbewilligt werden kann, möchte die PDS durch eine Kleine Anfrage (14/192) in Erfahrung bringen. Die Abgeordneten wollen wissen, wie vielen Bedürftigen seit April 1997 die Arbeitslosenhilfe in den oben genannten Fällen wiederbewilligt wurde. Von Interesse ist auch, welche hauptsächlichen Gründe Erwerbslose bei einer eneuten Antragstellung zur Wiederbewilligung der Arbeitslosenhilfe angeben und aus welchen Gründen (z.B. Nebentätigkeit, Teilzeitjob, Heirat) die Bedürftigkeit bei Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosenhilfe aberkannt bzw. unterbrochen wird. Die Bundesregierung soll ferner darlegen, wie viele Bezieher von Arbeitslosenhilfe seit dem 1. Januar 1998 neben der Arbeitslosenhilfe Erziehungsgeld erhalten und wie viele es in den Vorjahren seit 1990 waren. Mitgeteilt werden soll zudem, wie viele Empfänger von Arbeitslosenhilfe und Erziehungsgeld seit Januar 1998 nach einem Angebot des Arbeitsamtes eine Arbeit aufnehmen konnten, wie viele in Teilzeitarbeit erfolgreich vermittelt wurden, und wie viele Personen man mit einer Sperrzeit belegte, weil sie eine angebotene Arbeit oder eine Traningsmaßnahme nicht annehmen konnten.

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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823705
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