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244/1999
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F.D.P.: ÖKOLOGISCHEN LANDBAU NICHT EINSEITIG HERVORHEBEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-lw) Die F.D.P.-Fraktion lehnt eine einseitige Hervorhebung des sogenannten "ökologischen Landbaus” vor allem gegenüber dem integrierten Pflanzenbau und auch gegenüber der konventionellen Landwirtschaft ab.

Beide Wirtschaftsweisen könnten nachhaltig sein, heißt es in einem Antrag der Fraktion zum Innovationspotential moderner Technologien für mittelständische Pflanzenzüchter (14/2297). Darüber hinaus lehnen es die Liberalen ab, die Forschungsförderung von wirtschaftlich bedeutenden Pflanzen einzuschränken.

Damit wären ernährungspolitisch wichtige Pflanzen betroffen und die wesentlichen Forschungsgebiete der Pflanzenzüchter eingeschränkt, heißt es in dem Antrag. Im Interesse von Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung, Forschung und Entwicklung müsse das noch ungenutzte Potential nachwachsender Rohstoffe möglichst optimal genutzt werden, betonen die Abgeordneten.

Mit Hilfe der Gen- und Biotechnologie ließen sich vor allem für den Arznei- und Lebensmittelsektor maßgeschneiderte Pflanzen mit den gewünschten Inhaltsstoffen herstellen, wodurch sich neue Absatzchancen und -märkte eröffneten und die Wettbewerbs- sowie Einkommenssituation der betroffenen Wirtschaftsbereiche deutlich verbessert werde.

Daher müsse die Forschungsförderung für nachwachsende Rohstoffe auch weiterhin auf eine "breite Wertschöpfung in der Landwirtschaft, Innovations- und Arbeitsplatzentwicklung” ausgerichtet sein. Eine Verengung der Förderung auf ökologische Kriterien lehnt die F.D.P. ab.

Die Fraktion spricht sich ferner dagegen aus, eine pauschale Quote von 10 Prozent der Bundesfläche zur Vorrangfläche für den Naturschutz zu erklären. Die bisherige Praxis der Länder, 1 bis 2 Prozent der Landesflächen auszuweisen, verdeutliche, dass das 10-Prozent-Ziel von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht realistisch sei.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in der Europäischen Union für ein einheitliches, einstufiges, transparentes und streng wissenschaftliches zentrales Zulassungsverfahren bei gentechnisch veränderten Organismen einzusetzen.

Im globalisierten Markt müssten bürokratisches Hemmnisse zwischen EU und Ländern abgebaut werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Pflanzenzüchter zu verbessern. Die Forderung nach einem eigenständigen Nachzulassungsmonitoring bei gentechnisch veränderten Pflanzenarten lehnen die Abgeordneten ab.

Staatliche Bürokratie und Regulierung dürften die Entwicklung dieser Zukunftstechnologie nicht einschnüren. Dagegen sollte das Genbanken-System weiter ausgebaut werden. Auch in der Umweltbildung und der Umwelterziehung müssten die modernen Technologien der Pflanzenzüchtung der Bio- und Gentechnologie stärker berücksichtigt werden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9924401
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