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001/2000
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GESUNDHEITSSCHÄDIGUNGEN DURCH ECSTASY AUFZEIGEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/KER-ge) Mit einer Kleinen Anfrage (14/2392) will die CDU/CSU Gesundheitsschädigungen durch Ecstasy (MDMA) und Konsequenzen für die Drogenforschung und
-prävention in Erfahrung bringen. Die Fraktion interessiert, wie viele aktuelle Konsumenten von Ecstasy es in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gibt und wie hoch der durchschnittliche Konsum von Ecstasy, aufgeschlüsselt nach bisheriger Konsumdauer und Alter der Konsumenten, ist. Beurteilen soll die Regierung auch die Gefahr von Wechselwirkungen von Ecstasy mit anderen Wirkstoffen wie etwa in Medikamenten, die gravierende Gesundheitsschädigungen oder Lebensgefahr verursachen können. Darüber hinaus soll die Bundesregierung sich äußern zu britischen und amerikanischen Studien, die sich mit den Gesundheitsschädigungen von Ecstasy befassen.

Gefragt wird ferner, ob die Regierung angesichts der ihr vorliegenden Erkenntnisse zum Schädigungspotential von Ecstasy die Hinweise auf mögliche Langzeitschäden für das Gehirn in der Ecstasy-Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für ausreichend hält und wie sie die Tatsache beurteilt, dass in dieser Broschüre nicht auf mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten hingewiesen wird. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, ob die Bundesregierung die weitere wissenschaftliche Abklärung der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Ecstasy sowie therapeutische Interventionsmöglichkeiten für geboten hält, und wie sie solche Forschungstätigkeit fördert.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000104
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