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083/2000
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F.D.P. GEGEN BESTEUERUNG DES AKTIENTAUSCHS (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die F.D.P.-Fraktion tritt dafür ein, dass der Aktien- oder Wertpapiertausch im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen oder -zusammenschlüssen nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt.

In einem Antrag (14/3009) fordert sie die Bundesregierung auf, dazu einen Gesetzentwurf vor

zulegen. Zur Begründung heißt es, der Aktientausch des Privatanlegers bei der Übernahme eines Unternehmens werde nach geltendem Recht wie ein privates Veräußerungsgeschäft behandelt.

Halte der Anleger die zu tauschende Aktie noch nicht länger als ein Jahr, könnten Gewinne anfallen, die versteuert werden müssten.

Da der Anleger keine Aktien verkaufe, handele es sich um die Versteuerung von Scheingewinnen, die nicht realisiert worden seien, so die Liberalen.

Kleinaktionäre würden vom Staat zudem diskriminiert, da Kapitalanlagegesellschaften nicht der Spekulationssteuer unterlägen, stellt die Fraktion fest.

Für das Wertpapier, das der Anleger für die Aktie erhalte, beginne die einjährige Frist erneut zu laufen, innerhalb der bei einem Verkauf erzielte Gewinne zu versteuern sind.

Damit werde die Spekulationsfrist im Ergebnis verdoppelt. Lehnten private Anleger das Angebot zum Aktientausch ab und verkauften ihre Aktien, so realisierten sie gegebenenfalls Gewinne, die versteuert werden müssen.

Wenn sie die Aktien des übernommenen Unternehmens behielten, riskierten sie große Kursschwankungen und damit Verluste, weil es für diese Aktien kaum noch einen liquiden Markt geben werde, heißt es in dem Antrag.

Sie seien also gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen oder das Tauschangebot anzunehmen. Kapitalanlagegesellschaften, die einem Tausch nicht zustimmen, könnten ihre Aktien dagegen verkaufen, ohne die Gewinne zu versteuern.

Diese Ungleichbehandlung sei nicht akzeptabel, so die F.D.P.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008302
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