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086/2000
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EHRENAMT VON SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT FREISTELLEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Die pauschalen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sollen von der Sozialversicherungspflicht freigestellt werden.

Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag (14/2989) mit der Begründung, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung bei der Aufwandsentschädigung üblicherweise von einem Anerkennungsobolus ausgegangen werden könne.

Hierfür seien geeignete Abgrenzungskriterien zu definieren. Zur Erklärung heißt es, die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger hätten im November 1999 Aufwandsentschädigungen für verschiedene ehrenamtliche Tätige als sozialversicherungspflichtig beurteilt, da von einem Beschäftigungsverhältnis auszugehen sei.

Die Aufwandsentschädigung zum Beispiel für Feuerwehrführungskräfte stelle insoweit ein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar, als sie der Lohnsteuerpflicht unterliege.

Auch ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen in Sportvereinen seien damit sozialversicherungspflichtig, wenn sie steuerpflichtig seien.

Die ehrenamtliche Struktur ist nach Ansicht der Union durch diese neue Behandlung der Entschädigungen durchlöchert.

Damit seien auf Einkommen zielgerichtete Arbeitsverhältnisse mit ehrenamtlichen Tätigkeiten gleichgestellt, obwohl ein Ehrenamt dem Wesen nach unentgeltlich ausgeübt würde.

Der Union zufolge ist ein Ersatz für entstandenen Aufwand und Anerkennung für die "geopferte" Freizeit kein Lohn für eine im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erbrachte Arbeit.

Es sei aufgrund der beanstandeten Sozialversicherungspflicht wichtig, dass Kriterien entwickelt würden, mit deren Hilfe eine ehrenamtliche Tätigkeit von einem normalen Beschäftigungsverhältnis unterschieden werden könne.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008603
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