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102/2000
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TODESSTRAFE ABSCHAFFEN - ABU-JAMAL NICHT HINRICHTEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-mr) Die Bundesregierung soll sich gegenüber den USA dafür einsetzen, dass diese die Todesstrafe abschaffen und als ersten Schritt dazu ihren Vollzug aussetzen.

Dies fordert die PDS in einem Antrag (14/3196). Die Fraktion erklärt zur Begründung, die Todesstrafe verletze das elementare Menschenrecht auf Leben und sei eine Form besonders unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung.

Sie sei Ausdruck einer "gnadenlosen Justiz", welche dem Gedanken von Rache und Vergeltung Vorrang vor dem Bemühen einräume, Straffällige wieder einzugliedern und resozialisieren.

Die Todesstrafe, so die PDS weiter, sei bei Fehlurteilen unkorrigierbar und werde oftmals rassistisch angewendet.

Nach dem Willen der PDS soll der Bundestag die Regierung ferner dazu veranlassen, sich nachdrücklich gegen die drohende Hinrichtung des afro-amerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal auszusprechen.

Der Darstellung der Fraktion zufolge wurde Abu-Jamal, ein ehemaliger Aktivist der sogenannten Black-Panther-Bewegung, im Jahre 1982 des Mordes an einem Polizisten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des zu Stande gekommenen Urteils seien von Anfang an laut geworden, da das Verfahren von gravierenden Versäumnissen geprägt gewesen sei.

Der Mann habe zudem keine angemessene Verteidigung gehabt und seine Schuld sei nicht zweifelsfrei bewiesen worden, so die Abgeordneten.

Dennoch seien sämtliche Berufungen bislang verworfen worden. Die endgültige Entscheidung über den Fall stehe jetzt voraussichtlich noch diesen Monat an.

Die Bundesregierung müsse sich deshalb für ein neues, faires Verfahren gegen Abu-Jamal einsetzen. Dabei müssten bisher nicht eingeflossene Beweismittel in den Prozess einbezogen werden.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010209
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