ABKOMMEN ZUR SEESCHIFFFAHRT MIT SÜDAFRIKA UMSETZEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Bundesrepublik soll ihre Schifffahrtsbeziehungen zu Südafrika auf eine moderne formale Grundlage stellen.
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf (14/3091) vorgelegt, mit dem ein entsprechendes Abkommen zwischen Südafrika und Deutschland umgesetzt werden soll.
Diese Vereinbarung trage den heutigen wirtschaftlichen und politischen Erfordernissen der modernen internationalen Seeschifffahrt Rechnung und werde auch der Entwicklung des Handelsaustausches zugute kommen, so die Regierung.
Die Vereinbarung sei eine gute Basis für deutsche Unternehmen, Schiffsklassifikationsgesellschaften und Hafenconsultingfirmen, um die wirtschaftlichen Kontakte zu vertiefen und auszuweiten.
Dies wirke wettbewerbsfördernd und damit tendenziell preisdämpfend, heißt es weiter in dem Gesetzentwurf.
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