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126/2000
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GRUNDRECHTE-CHARTA IN DIE EUROPÄISCHEN VERTRÄGE AUFNEHMEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-eu) Die Bundesregierung soll sich nach Ansicht der F.D.P. dafür einsetzen, dass eine EU-Grundrechte-Charta Aufnahme in die europäischen Verträge findet.

Ein Antrag der Liberalen (14/3322) zielt zudem auf einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ab.

Die Fraktion schreibt in ihrer Initiative weiter, da der gegenwärtige Grundrechtsschutz in der EU "lückenhaft und keineswegs zufriedenstellend" sei, stelle die Charta einen "Meilenstein auf dem Weg zu einer europäischen Verfassungsordnung" dar und stärke die Stellung der Bürgerinnen und Bürger.

Ziel der Charta müsse sein, den Grundrechtsschutz auf hohem Niveau klar und verständlich und damit bürgerfreundlich zu gestalten.

Die Abgeordneten befürchten in diesem Zusammenhang, dass der "enorme Zeitdruck", unter dem die Charta derzeit erarbeitet werde, zu schnellem Handeln zwinge.

Dies bringe die Gefahr mit sich, dass der auszuarbeitende Konsens auf den kleinsten gemeinsamen Nenner hinauslaufe.

Die Regierung sei deshalb aufgefordert, sich nicht auf einen solchen Minimalkonsens einzulassen, da dieser einer Grundrechte-Charta des 21. Jahrhunderts nicht gerecht werden würde.

Die Freien Demokraten sprechen sich weiter dafür aus, dass die Charta die klassischen Freiheitsrechte enthält wie beispielsweise das Recht auf Freiheit und auf Leben, der freien Meinungsäußerung, auf Eigentum und auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Darüber hinaus müsse das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten verankert werden.

Ebenso seien das Recht auf Freiheit der Berufswahl, das Recht der kollektiven Verhandlungen und ein umfassendes Diskriminierungsverbot in den Katalog aufzunehmen.

Zudem bedürfe es der Aufnahme des Rechts auf Asyl für politisch Verfolgte einschließlich des Abschiebungsschutzes bei Gefahr der Verfolgung im Heimatstaat sowie eines Verbots der Todesstrafe.

Die Liberalen plädieren ferner dafür, die Regierung solle sich für die notwendige Stärkung des Europäischen Gerichtshofs einsetzen.

Dieser müsse der zusätzlichen Arbeitsbelastung gewachsen sein, damit die Grundrechte der EU ihre umfassende Schutzwirkung entfalten könnten.

Die Regierung sei ferner aufgefordert, sich vor einer endgültigen Beschlussfassung des Rats zur Grundrechte-Charta für die Beteiligung des Europäischen Parlaments einzusetzen und vor der abschließenden Beratung auch den Deutschen Bundestag zu beteiligen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012603
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