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126/2000
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VERHERRLICHUNG VON NS-ORGANISATIONEN BESTRAFEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Wer eine verbotene nationalsozialistische Organisation verherrlicht, soll nach dem Willen der PDS künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen müssen.

Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (14/3309) vorgelegt. Sie möchte zu diesem Zweck eine neue Bestimmung in das Strafgesetzbuch (§ 86 b) eingefügt wissen.

Zur Begründung erklären die Abgeordneten, rechtsextremistische Parteien wie die NPD seien in letzter Zeit verstärkt dazu übergegangen, NS-Organisationen zu verherrlichen.

Beispielhaft dafür sei die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS". Diese werde insbesondere von der NPD bei Aufmärschen regelmäßig skandiert.

Trotz großer Empörung in der Öffentlichkeit stellten die Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren gegen die Verbreitung solcher Parolen immer wieder ein oder wiesen schon die Anzeigen als unbegründet ab, so die PDS.

Dies ist nach Darstellung der Fraktion in Köln, Magdeburg und auch in Berlin der Fall gewesen. Deshalb bestünde im Strafgesetzbuch offensichtlich eine Regelungslücke.

Diese sei zu schließen, um den demokratischen Rechtsstaat und den politischen Frieden hierzulande zu schützen.

Der Anschein, Versuche einer Wiederbelebung verbotener nationalsozialistischer Organisationen würden in diesem Land geduldet, dürfe nicht entstehen, findet die Fraktion.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012604
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