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184/2000
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7.000 GEWALTBEREITE FUSSBALL-"FANS" IM UMFELD DER BUNDESLIGA (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Im Umfeld der Fußballfans der ersten und zweiten Bundesliga werden etwa 7.000 Personen in Deutschland dem Potenzial der gewaltbereiten Fußballfans zugerechnet.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/3662) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Hooligans, Rechtsextremismus und der Fußballeuropameisterschaft 2000 (14/3605) hervor.

Darüber hinaus, so die Antwort, gebe es eine unbekannte Anzahl im Bereich der Regionalligen, über die insgesamt keine gesicherten Erkenntnisse vorlägen.

Nach Erkenntnislage der zuständigen Polizeibehörden des Bundes und der Länder sei nur eine kleine Minderheit gewalttätiger Fußballfans der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen.

Ein im Jahre 1998 mit Zustimmung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durchgeführter Datenabgleich der relevanten Dateien von Polizei und Verfassungsschutz habe ergeben, dass von den erfassten 2.245 Personen in der Datei "Gewalttäter Sport" lediglich 123 Personen auch als Rechtsextremisten bekannt waren.

Dies entspräche einer Überschneidung des Personenpotenzials mit den Angehörigen der überwiegend rechtsextremistischen Skinhead-Szene von etwa 5,5 Prozent.

Nach Fanclubs befragt, die mit rechtsextremen Hooligans durchsetzt sind, erläutert die Regierung, einer Bestandsaufnahme von 1996 zufolge gebe es im Bereich der ersten und zweiten Bundesliga etwa 6.000 Fanclubs mit insgesamt rund 200.000 Mitgliedern.

Bei diesen Mitgliedern handele es sich zum überwiegenden Teil um Personen der Kategorie A (nicht gewalttätig), in wenigen Fällen um solche der Kategorie B (gelegentlich gewaltbereit, insbesondere im Zusammenhang mit Alkoholgenuss).

Personen der Kategorie C (gewaltbereit/gewalttätig) seien als Mitglieder von Fanclubs nicht bekannt. Hinweise auf Hooligan-Gruppierungen, in denen Rechtsextremisten zahlenmäßig oder organisatorisch eine entscheidende Rolle spielen und in denen die rechtsextremistische Ideologie die Gruppierung und ihre Aktivitäten prägt, liegen laut Regierung nicht vor.

Der Antwort zufolge stieg die Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren gegen Hooligans wegen Körperverletzung von 602 im Jahre 1995/96 auf 769 im Jahre 1998/99. Die Verfahren wegen Hausfriedensbruchs stiegen von 44 im Jahre 1995/96 auf 239 im Jahre 1998/99. Einen Rückgang verzeichnet die Antwort bei den eingeleiteten Strafverfahren zum Landfriedensbruch.

Dort fiel die Zahl von 323 auf 300. Ebenfalls rückläufig war die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren wegen Sachbeschädigung.

Waren es im Jahre 1995/96 noch 500 Verfahren, so waren es 1998/99 noch 356. Die Anzahl der in diesen Verfahren beschuldigten Personen wurde nicht erfasst.

Auch gebe es keinen Rückfluss von Informationen über die Art der Verfahrenserledigung, erklärt die Regierung.

Eine Einschätzung zur Veränderung der Hooligan-Szene nach dem Beitritt der neuen Bundesländer, nach der die PDS ebenfalls gefragt hat, kann die Bundesregierung den Angaben zufolge nicht geben.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018404
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