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184/2000
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"BESONDERE BEZIEHUNGEN" ZU NAMIBIA BESTEHEN WEITERHIN (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-ez) Es ist besser, von "besonderen Beziehungen" zu sprechen, die auch heute fortbestehen und ihren Ausdruck unter anderem darin finden, dass Namibia trotz seiner kleinen Bevölkerungszahl weiterhin Schwerpunktland der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bleibt.

Dies führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3743) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. zur Zusammenarbeit mit Namibia (14/3597) aus.

Hintergrund war die Frage der Liberalen, ob die Bundesregierung der Auffassung sei, dass Deutschland auch zehn Jahre nach der Unabhängigkeit weiterhin eine "besondere Verantwortung" gegenüber Namibia wahrnehmen sollte.

Nach Maßnahmen befragt, die sie seit ihrem Amtsantritt im Herbst 1998 zur Verstärkung der bisherigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia durchgeführt habe, erklärt die Bundesregierung, sie habe seitdem die "bewährte Zusammenarbeit" mit Namibia fortgesetzt und anstehende Projektverlängerungen sowie entscheidungsreife Neuzusagen auch vor den auf April 2000 verschobenen Regierungsverhandlungen vorgenommen.

Zudem habe die Bundesregierung nicht davon abgesehen, ein 1997 vereinbartes Zweijahresprogramm fortzusetzen, sondern lediglich die für 1999 vorgesehenen Regierungsverhandlungen um einige Monate in das Jahr 2000 verschoben.

Die Entscheidung, Regierungsverhandlungen zu führen, sei von dem Wunsch bestimmt gewesen, den Politikdialog mit der namibischen Regierung fortzusetzen, heißt es in der Antwort.

Nach den Auswirkungen der Sparbeschlüsse im laufenden Haushaltsjahr des Einzelplans 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für Namibia gefragt, erläutert die Bundesregierung, die Sparbeschlüsse hätten gegenüber der ursprünglichen Rahmenplanung zu einer Absenkung des Zusagevolumens um 5 Millionen DM auf 25 Millionen DM bei der Ttechnischen Zusammenarbeit geführt.

Zur kulturpolitischen Zusammenarbeit mit dem Namibia legt die Bundesregierung dar, das Auswärtige Amt habe die Namibisch-Deutsche Stiftung (NADS) in den letzten Jahren mit Mitteln für die Durchführung kultureller Projekte unterstützt.

Die projektbezogenen Förderung der NADS habe sich 1998 auf 114.000 DM, 1999 auf 180.000 DM, davon 120.000 DM für Kulturprogramme und 60.000 DM für Spracharbeit belaufen.

Im Dezember 1999 habe die NADS einen Kooperationsvertrag mit dem Goethe-Institut geschlossen und seit Januar 2000 firmiere die NADS als Goethe-Zentrum Windhuk und werde vom Goethe-Institut mit jährlichen Zuwendungen unterstützt.

Zur Situation des deutschen Fachunterrichts an Schulen in Namibia heißt es in der Antwort, die namibische Verfassung bestimme englisch als einzige offizielle Landessprache.

Die Regierung achte darauf, dass keine Sprachgruppe, also auch nicht Deutsch, bevorzugt werde. Diese Politik der namibischen Regierung, mit der Auswirkungen der Apartheidpolitik überwunden werden sollen, habe seit der Unabhängigkeit zu einem Rückgang des Deutschunterrichts an namibischen staatlichen Schulen geführt.

Als Reaktion auf die Begrenzung des deutschsprachigen Fachunterrichts in den Klassen eins bis drei seien von deutschsprachigen Eltern deutschsprachige Privatschulen gegründet worden, die zum Rückgang muttersprachlich deutscher Schüler an den staatlichen, ehemals deutschen Schulen beigetragen hätten.

Zudem leide der deutsche Unterricht an Nachwuchsproblemen bei Deutschlehrern und deutschsprachigen Fachlehrern.

Zu der Frage, wie die Bundesregierung den Aufruf des simbabwischen Staatspräsidenten Robert Mugabe an namibische Landarbeiter, Farmen, die sich im Eigentum von Namibiern weißer Hautfarbe befinden, zu besetzen, beurteilt, heißt es, die Regierung Namibias habe dem Aufruf zwar applaudiert, unterstütze ihn aber "nach unserer Kenntnis nicht wirklich".

Die Bundesregierung habe daher bisher keinen Anlass, sich über Auswirkungen einer Unterstützung dieses Aufrufes auf die Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia Sorgen zu machen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018405
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