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186/2000
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ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT FÜR JOURNALISTEN ERWEITERN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung hat unterstrichen, sie halte Maßnahmen für geboten, um das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten zu verbessern.

Sie verweist in ihrer Antwort (14/3864) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (14/2083) dazu auf einen von ihr Ende letzten Monats vorgelegten Gesetzentwurf.

Darin strebe sie an, das Zeugnisverweigerungsrecht und das entsprechende Verbot einer Beschlagnahme durch staatliche Behörden auf selbst recherchiertes Material zu erweitern.

Dies sei auch Ergebnis einer vom Rechtsausschuss des Bundestages im Mai 1998 veranstalteten Anhörung gewesen.

Dort hätten nicht nur Mediensachverständige, sondern insbesondere auch Experten aus der Rechtswissenschaft hervorgehoben, es sei nicht sachgerecht und unzureichend, die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Strafverfolgung der Justizpraxis zu überlassen.

Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers, eindeutige Regelungen in der Strafprozessordnung zu treffen.

Dabei müsste der Umfang des Schutzes von selbst recherchiertem Material festgelegt werden. Denn auch darauf, so die Regierung, beziehe sich der für die Ausübung der Medienfreiheit wesentliche Schutz der Informationsbeschaffung und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018607
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