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008/2002
Stand: 14.01.2002
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Lage der Menschenrechte in der Türkei unbefriedigend

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Lage der Menschenrechte in der Türkei ist insgesamt unbefriedigend, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/7965) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/7689) fest. Die so genannten "Kopenhagener Kriterien" für EU-Beitrittskandidaten seien noch nicht erfüllt. Eines dieser Kriterien laute, dass "institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten" nachgewiesen werden müssen. Zu den gravierendsten Menschenrechtsverstößen zählten Folter und Misshandlungen. Sie würden begünstigt durch lange Verweilzeiten in Polizeigewahrsam ohne Haftbefehl und Anwaltszugang sowie durch die zentrale Rolle, die Geständnisse im Strafprozess spielten. Darüber hinaus komme es immer wieder zu ungeklärten Morden oder dem Verschwinden von Personen. Der "regelmäßige Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union" der EU-Kommission mache deutlich, dass die Situation im Hinblick auf Folterungen und Misshandlungen im Polizeigewahrsam "weiterhin Anlass zur großer Sorge" gebe.

Für das Jahr 2000 habe der türkische Menschenrechtsverein EHD die Fälle Verschwundener mit sieben angegeben. Dem EHD seien 145 registrierte Morde durch unbekannte Täter, 173 Todesfälle in Untersuchungshaft und 594 Folterfälle bekannt geworden. Für die ersten neun Monate des Jahres 2001 gebe der EHD 792 Fälle von Folter und Misshandlung im Polizeigewahrsam an. Diese "Besorgnis erregenden Zahlen" zeigten den dringenden Handlungsbedarf der Türkei bei der entschlossenen Bekämpfung von Folter und Misshandlungen. Dem türkischen Recht nach sei Folter verboten. Die Praxis zeige jedoch, so die Regierung, dass die rechtlichen Bestimmungen noch nicht ausreichten, um Folter und Misshandlung wirksam zu unterbinden. Im Oktober 2001 habe das türkische Parlament die zulässige Dauer des Polizeigewahrsams von 15 auf 4 Tage verkürzt. Außerdem habe die in der türkischen Strafprozessordnung bereits enthaltene Bestimmung der Nichtzulassung von illegal erlangten Beweisen Verfassungsrang erhalten. Aus Sicht der Bundesregierung sind dies "wichtige Schritte", um Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam und in Haftanstalten entgegenzuwirken.

Als Beitrittskandidat komme die Türkei seit dem Jahr 2000 in den Genuss von Vorbeitrittshilfen der EU, heißt es weiter. Bis einschließlich 2002 würden jährlich rund 177 Millionen € an Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Ferner erhalte die Türkei Darlehen aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 1,4 Milliarden € bis 2004. An den Finanzhilfen der EU beteilige sich die Bundesregierung mit netto rund 25 Prozent. Seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten habe der Bund für Exporte in die Türkei Ausfuhrgewährleistungen in Höhe von 6,2 Milliarden DM übernommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_008/05
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