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137/2002
Stand: 29.05.2002
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Bundeswehrverwaltung soll sich auf "Kernaufgaben" konzentrieren

/Verteidigung/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Das Verteidigungsministerium plant die Bundeswehrverwaltung zu optimieren und auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sollen die Betriebskosten gesenkt und Effizienzgewinne im Haushalt des Verteidigungsministeriums verbleiben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8988) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (14/6613) erklärt, sollen bei den Finanzierungsformen künftig folgende neue Wege beschritten werden: Ein nicht mehr den heutigen wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechender hoher Bindungsstand von Investitionsmitteln soll durch Einführung von Eigentümer-, Nutzer- und Betreibermodellen vermieden werden. Zu diesem Zweck habe das Ministerium eine privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft gegründet, die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB). Sie werde für das Liegenschaftswesen, den Betrieb und das Management des Kfz-Fuhrparks, die Informationstechnik einschließlich der erforderlichen Rechenzentren und -netze sowie das Bekleidungswesen der Bundeswehr verantwortlich sein. Über die Einführung eines neuen Liegenschaftsmanagements sei jedoch noch nicht abschließend entschieden worden. Dazu bedürfe es der Einwilligung des Finanzministeriums und der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Nach derzeitigem Planungsstand sollen verschiedene Gesellschaften gegründet werden, so die Regierung. Eine Bundeswehr-Liegenschaftsgesellschaft, die zu 100 Prozent in Bundesbesitz ist, soll das ihr übertragene wirtschaftliche Eigentum des Bundes verwalten. Mit dem neuen Liegenschaftsmanagement für die Bundeswehr ist geplant, betriebsnotwendige Bundeswehrstandorte künftig nicht mehr durch die Bundeswehrverwaltung, sondern durch privatrechtliche Gesellschaften verwalten und betreuen zu lassen. Weitere Neuerungen betreffen den Verkauf von zivilrechtlichem Eigentum an nicht mehr betriebsnotwendigen Bundeswehrliegenschaften. Diese sollen im Einvernehmen mit dem Bundesverteidigungsministerium zum Zwecke der Entwicklung oder des Verkaufs auf noch zu gründende Tochtergesellschaften übertragen werden. Dabei soll die Liegenschaftsgesellschaft die noch zu entwickelnden Bundeswehrimmobilien steuern. Die übrigen, nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften sollen "gegen marktübliches Entgelt" grundsätzlich von der Bundesvermögensverwaltung vermarktet werden.

Beabsichtigt ist der Antwort zufolge auch, sie durch eine Facility-Management-Gesellschaft und weitere regional tätige Dienstleistungsgesellschaften zu ergänzen. Mit der Aufgabenübertragung auf die zu gründenden Gesellschaften sollen grundsätzlich alle Beschäftigten, die bisher mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben innerhalb der Wehrverwaltung befasst waren, an die Gesellschaften abgestellt werden. Dabei handele es sich um rund 19.000 Beschäftigte. Durch so genannte Personalbeistellung sollen die Mitarbeiter bei Aufnahme des operativen Geschäftes durch die Deutsche Facility-Management und die Deutsche Betreiber-Dienstleistungsgesellschaft überlassen werden können. Auch für Drittgeschäfte sollen die Mitarbeiter künftig einsetzbar sein. Das Arbeits- und Dienstverhältnis soll unverändert beim Bund bestehen bleiben. Auf der Basis von Einzelverträgen soll die Nutzung der Liegenschaften optimiert werden. Die operative Geschäftstätigkeit im neuen Liegenschaftsmanagement soll den Angaben zufolge Mitte dieses Jahres aufgenommen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_137/05
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