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182/2002
Stand: 04.07.2002
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Mittel für Radwege an Bundesstraßen 2002 verdoppelt

/Verkehr und Bauwesen/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die Regierung setzt sich dafür ein, die Haushaltsmittel für den Bau und den Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen im Haushalt 2002 zu verdoppeln. In einem Bericht der Exekutive (14/9504) zum nationalen Radverkehrsplan 2002 bis 2012 heißt es, der Radverkehr müsse als Bestandteil einer nachhaltigen integrierten Verkehrspolitik gefördert werden. Darüber hinaus gehe es darum, den Rechtsrahmen für den Fahrradverkehr zu optimieren und die institutionelle Förderung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und der Verkehrssicherheitsverbände auszubauen. Den Angaben zufolge hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Fahrradnutzung im Alltagsverkehr insgesamt attraktiver, sicherer und komfortabler zu machen. Länder und Gemeinden sollten das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel neben dem motorisierten Individualverkehr und dem öffentlichen Verkehr anerkennen und dementsprechend in die regionale und kommunale Verkehrsentwicklungsplanung integrieren. So könne ein wichtiger Beitrag zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und zum Erreichen der Klimaschutzziele und Gesundheitsvorsorge geleistet werden. Im Fahrradtourismus will die Regierung den Standort Deutschland stärken und die Einsatzmöglichkeiten des Radverkehrs im Sinne der Vernetzung von verschiedenen Verkehrsmitteln erweitern. Laut Bericht müssten alle Wege zusammen ein geschlossenes Netz ergeben. Zu den weiteren Zielen gehört es, die Radverkehrsplanung und -förderung zu koordinieren und zum öffentlichen Dialog über den Radverkehr in der Bundesrepublik einzuladen.

Die Regierung führt aus, das Fahrrad trage als Bestandteil eines modernen integrierten Verkehrssystems zur nachhaltigen und stadtverträglichen Mobilität bei. Gerade in Ballungsräumen könne das Velo die Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems erhöhen und die Verkehrsbelastungen verringern. Durch den vergleichbar geringen Mitteleinsatz eröffne sich für die Kommunen die Perspektive, Kosten einzusparen. Besonders in Städten gebe es zum umweltfreundlichen Kurzstreckenverkehr per Fahrrad keine sinnvolle Alternative, so die Regierung.

Darüber hinaus weist sie auf die Einführung einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale zum 1. Januar 2001 in Höhe von 40 Cent pro Entfernungskilometer hin. Dadurch werde für den Weg zum Arbeitsplatz der Anreiz für einen umweltfreundlichen Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr und auch auf das Fahrrad erhöht. Diese Umstellung schaffe durch die steuerlichen Entlastungswirkungen Wettbewerbsgleichheit der Verkehrsmittel und verbessere die Ausgangslage für den umweltfreundlichen Fahrrad- und Personennahverkehr.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_182/09
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