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182/2002
Stand: 04.07.2002
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Regierung: Sicherheit auf der Ostsee verbessert

/Verkehr und Bauwesen/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die maritime Sicherheit auf der Ostsee ist durch internationale, regionale und nationale Maßnahmen verbessert worden. Dies geht aus einem Bericht hervor, den die Bundesregierung (14/9487) vorgelegt hat. So seien im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens für weltweite schiffsbezogene Sicherheits- und Verhaltensstandards in den letzten vier Jahren zahlreiche Vorschriften verabschiedet worden, um die Standards der Schiffe beispielsweise durch die Festlegung einer Ausrüstungspflicht mit automatischen Schiffsidentifizierungssystemen zu verbessern. Auch in der Europäischen Union seien die sicherheitstechnischen und umweltschützenden Vorschriften in der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) vorangetrieben worden. Die Vorschriften zur Hafenstartkontrolle hätten die Verantwortlichen verschärft, um der Sicherheit in der Seeschifffahrt und gleichzeitig dem Umweltschutz zu dienen. Eine geplante EU-Richtlinie zur Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems mache Regelungen der IMO zu Schiffsdatenschreibern und Notliegeplätzen verbindlich und ergänze sie durch die erweiterten Meldeschriften für Schiffe. Darüber hinaus sei vorgesehen, die Vorschriften für das Ein- und Auslaufen bei schlechten Wetterverhältnissen zu verbessern. National seien Lotsannahmepflichten im deutschen Hoheitsgebiet oder Einschränkungen der Seeschifffahrt im Gebiet von Nationalparks bzw. Naturschutzgebieten beschlossen worden. Laut Bericht haben weitergehende nationale Regelungen im international geprägten Seeverkehr kaum eine Wirkung, da sie meist nur die Schiffe der eigenen Flagge binden und Schiffe unter fremder Flagge nicht erfassen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_182/10
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