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202/2002
Stand: 08.08.2002
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Länderkammer für Reform der Sozialhilfe

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Sozialhilfe soll so reformiert werden, dass die Eingliederungschancen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger verbessert werden und Missbrauch vermieden wird. Dies strebt der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf (14/9844) an. Darin heißt es, insgesamt sollten Leistung und Gegenleistung stärker verknüpft werden. Die Bereitschaft arbeitsfähiger Hilfeempfänger zur Eingliederung in die Arbeitswelt soll durch sinnvolle Verbindungen von Arbeitsanreizen und Sanktionen verstärkt werden, so die Länderkammer. Darüber hinaus sei es auch erforderlich, die vorhandenen Sanktionsinstrumentarien für den Fall zu verschärfen, dass sich die Betroffenen nicht ausreichend um Erwerbstätigkeit bemühen. Während die Mehrheit der Sozialhilfeempfänger daran interessiert sei, aus der Abhängigkeit herauszukommen, sei dies jedoch nicht mit der Bereitschaft gleichzusetzen, auch unangenehme oder niedrig entlohnte Arbeit anzunehmen. Problematisch seien auch die Leistungsbezieher, die zusätzliches Einkommen aus Schwarzarbeit erzielten und daher kein Interesse an einem Ausstieg aus der Sozialhilfe hätten. Die Länderkammer plant daher, die Beweislast in dem Sinne neu zu regeln, dass die Hilfe bei fehlendem Nachweis ausreichender Eigenbemühungen abgesenkt wird. Zudem sollen Sanktionen solange fortgesetzt werden, bis der Hilfesuchende seine Verweigerungshaltung aufgibt.

Der Bundesrat argumentiert, der Kreis der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt habe sich nach dem Bundessozialhilfegesetz in den vergangenen Jahrzehnten verändert. Die ursprünglich als Hilfe zur Überwindung von Notlagen vorgesehene Sozialhilfe habe sich inzwischen zur existenziellen Sicherung für immer größere Personenkreise entwickelt. Inzwischen sei die Arbeitslosigkeit zur Hauptursache für den Sozialhilfebezug geworden. Während die Empfängerzahlen bundesweit in den letzten drei Jahren rückläufig seien, habe sich die Zahl der Langzeitempfänger deutlich erhöht. Daher will die Länderkammer das Sozialhilferecht an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen.

In ihrer Stellungnahme erklärt die Regierung, sie teile das Anliegen des Gesetzentwurfes. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen würden aber die erforderliche Weiterentwicklung der Sozialhilfe erschweren und den Trägern der Sozialhilfe vor Ort unnötige Probleme aufbürden. Die Regierung plane, die Sozialhilfe in der nächsten Legislaturperiode umfassend zu reformieren. Daher stelle der Gesetzentwurf des Bundesrates einen "unvollständigen Vorgriff" auf die nächsten vier Jahre dar. Eine solche Reform dürfe aber nicht wie im Gesetzentwurf vorgesehen, "gestückelt" werden, sondern müsse "aus einem Guss" erfolgen, so die Regierung. Im Einzelnen plädiert die Exekutive dafür, zunächst die Ergebnisse der laufenden Modellvorhaben auszuwerten. Die Bundesregierung fördere seit Anfang 2001 bundesweit 30 innovative, regionale Modellvorhaben, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe zu verbessern. Außerdem liefen mehrere Modellvorhaben, um Leistungen der Sozialhilfe zu pauschalieren. Auf diese Weise sollen die Selbstverantwortung der Hilfeempfänger gestärkt und die Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_202/02
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