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143/2003
Stand: 30.06.2003
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Union: Bundesregierung soll unverzüglich einen Nachtragsetat einbringen

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Nachtragshaushalt in den Deutschen Bundestag einbringen. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/1218). In dem Nachtragsetat soll die aus heutiger Sicht wahrscheinliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben erfasst und die zu erwartende Neuverschuldung realistisch abgebildet werden. Nur so könne die Bundesregierung den Haushaltsgrundsätzen von Wahrheit, Vorherigkeit und Vollständigkeit gerecht werden, heißt es weiter. Zudem fordert die Union, den allgemeinen Staatsverbrauch (zum Beispiel sächliche Verwaltungsausgaben) mit einer Haushaltssperre zu belegen und zusammen mit dem Nachtragsetat ein umfassendes Haushaltssicherungsgesetz einzubringen, mit dem staatliche Leistungen, etwa im Bereich der Subventionen, deutlich zurückgeführt werden sollen.

Die Fraktion stellt in ihrem Antrag fest, dass nur zwei Monate nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2003 im April die Regierung den haushalts- und finanzpolitischen Offenbarungseid leisten müsse. Die Nettoneuverschuldung werde in diesem Jahr mit rund 40 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant. Dieses Rekorddefizit werde im Wesentlichen durch massive Steuermindereinnahmen und explodierende Ausgaben zur Finanzierung der gestiegenen Arbeitslosigkeit verursacht. So sei bei den Steuereinnahmen allein des Bundes ein Minus von rund 7 Milliarden Euro zu verkraften. Der Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit werde rund 10 Milliarden Euro ausmachen und die Mehrausgaben bei der Arbeitslosenhilfe würden voraussichtlich 2 Milliarden Euro betragen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung mit 0,75 Prozent von einem zu positiven realen Wirtschaftswachstum ausgegangen, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bundesregierung verletze in gravierender Weise die Haushaltsgrundsätze von Vorherigkeit, Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit. Verstöße gegen diese Grundsätze lägen besonders vor bei den entgegen der Annahme der meisten Sachverständigen von Beginn an wesentlich zu hoch geschätzten Steuereinnahmen und bei der Nichtveranschlagung von Mitteln an die Bundesanstalt für Arbeit. Schließlich verstoße die Bundesregierung auch gegen die Begrenzung der Nettoneuverschuldung auf die Höhe der Investitionen, so die Union. Werde der Nachtragshaushalt erst zum Jahresende vorgelegt, verliere der Haushalt insgesamt seine Funktion als Planungs- und Kontrollinstrument. Damit nehme die Bundesregierung dem Haushaltsgesetzgeber jegliche politische Gestaltungskraft und degradiere den Haushalt zu einem reinen Vollzugsinstrument.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_143/01
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