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002/2004
Stand: 06.01.2004
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Bundesregierung will hohes Lärmschutzniveau sichern

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/ADO) Die Sicherung eines angemessenen hohen Lärmschutzniveaus und einen hinreichenden Schutz vor Fluglärm will die Bundesregierung durch die Umsetzung der EU-Richtlinien "über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" und "über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft" sowie durch die Novellierung des Fluglärmgesetzes erreichen. Darauf weist die Antwort der Regierung (15/2241) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2030) hin.

Für die Novellierung des Fluglärmgesetzes in dieser Legislaturperiode wurde nach Angabe der Regierung bereits ein entsprechender Gesetzentwurf an die Bundesministerien versandt und die Ressortabstimmung eingeleitet. Die Grundlage des Entwurfs bilden die im Jahr 2000 veröffentlichten Eckpunkte des Bundesumweltministeriums: Danach sollen unter anderem der Anwendungsbereich ausgeweitet, die Grenzwerte für die Festlegung der Schutzzonen bei Verkehrs- und Militärflughäfen reduziert und Nachtschutzzonen eingerichtet werden. Außerdem ist vorgesehen, Regelungen für eine ausgeweitete Unterrichtung der Bürger und eine stärkere Einbindung von Vertretern der Betroffenen in Beratungs- und Entscheidungsgremien in das Luftverkehrsrecht aufzunehmen. Ins Einzelne gehende Aussagen zu den Inhalten des Gesetzentwurfs seien jedoch erst nach Abschluss der Ressortberatungen möglich, so die Bundesregierung.

Die so genannte Umgebungslärmrichtlinie soll durch ein Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie durch eine darauf gestützte Rechtsverordnung umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde in den nächsten Wochen in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Richtlinie geht über geltendes Recht hinaus und sieht unter anderem vor, dass für Verkehrsflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr strategische Lärmkarten und Aktionspläne zur Bekämpfung des Umgebungslärms aufgestellt werden. Gleiches gilt für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, in denen Flugplätze mit geringeren Bewegungszahlen gelegen sind.

Per Verordnung soll darüber hinaus im zweiten Quartal 2004 die Betriebsbeschränkungsrichtlinie der EU in nationales Recht überführt werden. Dazu ist eine Änderung des Luftverkehrszulassungsrechts vorgesehen. Die Umsetzung verspreche positive Effekte auf die Lärmsituation in der Umgebung von Flughäfen. Zudem erwartet die Bundesregierung, dass sich die Luftverkehrsgesellschaften bemühen werden, möglichst leises Gerät einzusetzen, um keine Kapazitäten zu verlieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_002/06
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