Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2004 > 069 >
069/2004
Stand: 12.03.2004
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Zahl der Mini-Jobber liegt bei rund 4,45 Millionen

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten, die einen Mini-Job ausüben, hat sich Ende November nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit auf rund 4,45 Millionen belaufen. Dies seien rund 310.000 mehr als noch vor einem Jahr. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2589) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/2489) zu Thema "Arbeitsplatz Privathaushalt". Die Zahl der im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten, die gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wird für November 2003 mit knapp 1,4 Millionen angegeben, was einen Anstieg gegenüber Ende März 2003 von rund 380.000 bedeute.

Wie es weiter heißt, ist die absolute Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten von März bis Juni 2003 mit 45.000 im Gastgewerbe am stärksten gestiegen. Den größten prozentualen Zuwachs, allerdings von niedrigem Niveau aus, habe es mit plus 43 Prozent in den privaten Haushalten gegeben. Die Zahl der ausschließlich geringfügig beschäftigten Frauen sei von März bis Juni 2003 um 126.000 auf 3 Millionen gestiegen, diejenige der Männer um 113.000 auf 1,37 Millionen. Wie viele der inzwischen angemeldeten Beschäftigungsverhältnisse zuvor als illegale Schwarzarbeit existiert hätten, lässt sich nach Regierungsangaben nicht feststellen. Ende Juni 2003 habe die Bundesagentur für Arbeit 39.150 ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten gezählt. Dies entspreche einer Zunahme von 11.830 im Vergleich zu Ende März 2003. Zusätzlich hätten 9.529 Personen einen Mini-Job in einem Privathaushalt als Nebenjob ausgeübt. Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten, für die der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von fünf Prozent zahlt, haben laut Regierung die Möglichkeit, diesen Pauschalbeitrag auf den vollen Pflichtbeitrag zu ergänzen und damit Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung zu erwerben. Vor allem für Frauen, die sonst keine Alterssicherung haben, sei dies ein Angebot, eine eigenständige Alterssicherung durch Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt aufzubauen. Diese Beschäftigung im Privathaushalt wird der Regierung zufolge durch die Abgabe eines Haushaltsschecks angemeldet. Ende Dezember 2003 seien 38.495 geringfügig Beschäftigte mittels eines solchen Schecks gemeldet gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_069/03
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf