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100/2004
Stand: 16.04.2004
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Zustimmung der EU-Staaten zur Datenübermittlung an die USA erläutert

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Verpflichtungserklärung des US-Heimatschutzministeriums (United States Bureau of Customs and Border Protection, CBP) haben die Grundlage für den Vorschlag der EU-Kommission gebildet, einen angemessenen Schutz von PNR-Daten (Passenger Name Record) durch das CBP festzustellen. In Anerkennung dieser Erwägung haben die EU-Mitgliedstaaten entsprechend Artikel 31 der EEG Datenschutzrichtlinie dem vorgesehenen Verfahren nach dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (15/2808) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/2611). In dem Beschlussentwurf habe die EU-Kommission darauf verwiesen, dass die Daten von Passagieren, die das CBP zur Bekämpfung des Terrorismus, von Zusammenhangsstraftaten sowie der Bekämpfung anderer schwerer länderübergreifender Straftaten durch das US-Ministerium nur insoweit verwendet oder weiter vermittelt werden, als es mit dem Zweck der ursprünglichen Übermittlung vereinbar sei. Ausnahmen seien dabei weitgehend mit den Einschränkungen vergleichbar, die der Artikel 13 der EG-Datenschutzrichtlinie zum Wahrung der öffentlichen Sicherheit sowie der Verhütung oder Verfolgung von Straftaten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zulasse.

t)

Vollständig benannt werden in der Antwort auch sämtliche 34 PNR-Datenelemente je Passagier, die den USA künftig übermittelt werden müssen. Einer Einbeziehung der PNR-Daten in die Testphase zu CAPPS II, dem computergestützten Kontrollsystem für Passagiere, solle erst dann erfolgen, wenn auch die Daten inneramerikanischer Flüge in die vorgesehen Tests einbezogen seien. Geregelt sei auch die Löschung besonders schutzbedürftiger Daten, bis die Umstellung des bisherigen Online-Abrufs von PNR-Daten durch eine aktive Übermittlung der Daten von den Fluggesellschaften oder den Unternehmen, die Reservierungssysteme betreiben, erfolgt sei. Bei den Modalitäten gehe die Bundesregierung davon aus, dass auch Mitglieder oder Vertreter der Bundesregierung oder Diplomaten bei US-Reisen im Linienverkehr in die Überprüfung ihrer PNR-Daten einbezogen werden. Im Übrigen werde nach Kenntnis der Bundesregierung für jede Flugreise eine erneute Überprüfung durchgeführt.

u)

Generell sollen übermittelte PNR-Daten nach spätestens dreieinhalb Jahren gelöscht werden. Zur Frage der Anzahl von US-Reisen von Deutschen liegen laut Antwort keine genauen Zahlen vor. Gestützt auf Stichproben, die aber nur einer Abschätzung des tatsächlichen Umfangs des bundesdeutschen Reiseverkehrs in die USA erlauben, seien vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2001 zwei Millionen Reisen von Bundesbürgern in die USA genannt worden und für 2002 eine Zahl von 1,2 Millionen deutschen Reisenden. Dabei gebe es allerdings keine getrennte Erhebung von Privat- und Geschäftsreisenden. Im Hinblick auf eine mögliche zusätzliche Erschwerung des Reiseverkehrs durch CAPPS II habe das US-Heimatschutzministerium darauf hingewiesen, es sei das Ziel des Programms, gerade die Absage von Flügen aufgrund unklarer Risikolagen zu verhindern.

v) w)
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_100/03
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