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100/2004
Stand: 16.04.2004
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Mangelnde Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle kritisiert

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Mangelnde Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle und deren Ergebnissen beklagt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2807) auf eine Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (15/2699). Dies gelte für die von den Bundesländern ergriffenen Maßnahmen untereinander wie auch gegenüber dem Bund. Wie sie weiter ausführt, liegen ihr keine ausreichenden Daten über die Überwachungsaktivitäten in den Bundesländern vor, um die Situation der Lebensmittelkontrolle in Deutschland abschließend zu beurteilen. Nach dem Grundgesetz sind die Bundesländer für die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit zuständig.

t)

Die Verantwortlichkeit für die Entscheidung über die Einstufung von Betrieben in Risikokategorien und damit über die Häufigkeit der Kontrollen sollte bei wissenschaftlich ausgebildetem Personal liegen, nicht bei den Lebensmittelkontrolleuren vor Ort. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Liberalen mit Blick auf eine vorangegangene Anhörung zur Lebensmittelkontrolle und -sicherheit. Angesichts der Globalisierung des Handels und im Kontext der europäischen Rechtsentwicklung habe die Komplexität bei den Überwachungsaufgaben deutlich zugenommen. Die Regierung möchte für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit bundesweit eine Mindestbetriebskontrollfrequenz von zwei Jahren einführen.

u) v)
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_100/04
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