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101/2004
Stand: 19.04.2004
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Regierung: Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit bis 2003 "rückläufig"

Haushalt/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Die eingesetzten Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind gegenüber den Ausgaben der Vorgängerregierung bis 2003 rückläufig. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2912) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1960) mit. 1998 hätten sich die Soll-Ausgaben der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt auf mehr als 80 Millionen Euro belaufen. Seither hätten sie Jahr für Jahr darunter gelegen, auch in den Bundeswahljahren. Im Jahr 2002 hätten zum Beispiel die Soll-Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nur noch knapp 75 Millionen Euro betragen; mehr als 5 Millionen Euro weniger als 1998. Für 2004 seien für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung insgesamt knapp 87 Millionen Euro veranschlagt. 2004 habe das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) 19 Millionen Euro - nach mehr als 17 Millionen Euro in 2003 - für politische Informationsarbeit zur Verfügung. In diesem Jahr seien die Erweiterung der Europäischen Union und die alle fünf Jahre stattfindende Wahl zum Europäischen Parlament kommunikativ zu begleiten.

Um den Reformstau der 90er Jahre aufzulösen, habe die Bundesregierung längst fällige Reformen in Angriff genommen. Auf das Reformpaket "Agenda 2010" treffe einen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahre 1977 "uneingeschränkt" zu, die besage, jede verantwortliche Politik könne zu unpopulären Maßnahmen gezwungen sein. Insbesondere könnten in dem Bereich der staatlichen Wirtschaft- und Sozialpolitik Maßnahmen zu Lasten der Bürger oder einzelner Gruppen von ihnen im Gesamtinteresse geboten sein, ohne dass deren Notwendigkeit der Aktivbürgerschaft unmittelbar einsichtig sei. Das BVerfG führe weiter aus, auch hier sei es Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenhänge offen zu legen, Verständnis für erforderliche Maßnahmen zu wecken oder um ein konjunkturgerechtes Verhalten zu werben. Bei der Agenda 2010-Kommunikation setze die Regierung die verschiedenen Kommunikationsinstrumente "differenziert und zielgruppengerecht" ein. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur staatlichen Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Vorfeld von Wahlen würden von der Regierung beachtet. Allein aus der Höhe der in dem Finanzplan vorgesehen Mittel für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit könnten keine Rückschlüsse auf eine die verfassungsrechtlichen Vorgaben widersprechende Verwendung gezogen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_101/02
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