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101/2004
Stand: 19.04.2004
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Bundesregierung hält an Zeitplan für elektronische Gesundheitskarte fest

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hält am vorgesehenen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die die bisherige Krankenversichertenkarte zu Beginn des Jahres 2006 ersetzen soll, fest. Demnach sei von ihr unterstützend zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bisher eine Rahmenarchitektur für die IT-Prozesse im Gesundheitswesen erstellt worden. Weiter, heißt es in ihrer Antwort (15/2810) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/2708), solle nun die für die Testphase erforderliche Lösungsarchitektur entworfen werden. In der zweiten Hälfte dieses Jahres schlössen sich dann Musterlösungen, Labortests sowie Mini-Tests mit wenigen Beteiligten an. Ein Konsortium unter Leitung der IBM Deutschland GmbH sei nach einer europaweiten Ausschreibung Ende August 2003 mit der Erstellung einer Rahmenarchitektur, der Vorbereitung der Testphase sowie der wissenschaftlichen und technischen Begleitung des Projekts bis 2006 beauftragt worden. Zu Veränderungen in den einzelnen Phasen kann es nach Einschätzung der Regierung im Zuge des Abstimmungsprozesses mit den Beteiligten und beim Fortschreiten der fachlichen Konzeptionen kommen. Sie begründet die von Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen geäußerten Zweifel an dem vorgesehenen Einführungstermin zum 1. Januar 2006 mit dem notwendigen Konsensfindungsprozess innerhalb der Selbstverwaltung. Dieser sei es in der Vergangenheit nicht gelungen, sich auf wichtige Punkte zur Einführung einer Telematik-Infrastruktur einvernehmlich zu verständigen, obwohl der Selbstverwaltung von ihr selbst in Auftrag gegebene Gutachten vorlägen, die die Wirtschaftlichkeit und qualitätsverbessernden Auswirkungen einer abgestimmten Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen eindeutig belegten. Sollten Vereinbarungen über die Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur nicht innerhalb einer vom Bundesgesundheitsministerium gesetzten Frist zustande kommen, könne das Ministerium selbst die Inhalte durch Rechtsverordnung bestimmen, heißt es in der Antwort der Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_101/03
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