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126/2004
Stand: 07.05.2004
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Über sexuelle Gewalt gegen Behinderte Auskunft geben

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich zur sexuellen Gewalt gegen Menschen mit Behinderung äußern. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/3009). Diese Gewalttaten würden bislang sowohl in der Forschung als auch in der öffentlichen Diskussion weitgehend tabuisiert. Die Regierung soll das Problem sexueller Gewalt gegen behinderte Menschen insgesamt einschätzen und sagen, welche Erkenntnisse sie über sexuelle Übergriffe, vor allem außerhalb von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, hat. Sie soll ferner die Wahrscheinlichkeit für geistig behinderte Menschen einschätzen, im Vergleich zu Nichtbehinderten Opfer sexueller Gewalt zu werden. Die Abgeordneten wollen darüber hinaus erfahren, ob Fälle bekannt sind, in denen Therapeuten geistig behinderte Opfer von sexuellen Gewalttaten abgelehnt haben. Gefragt wird auch nach Erkenntnissen, ob und wie diese sexuelle Selbstbestimmung in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung umgesetzt wird. Von Interesse ist überdies, ob ausreichend Schutzräume wie etwa Frauenhäuser für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung zugänglich sind. Schließlich soll die Regierung begründen, weshalb sexuelle Übergriffe gegenüber widerstandsunfähigen Personen nur als Vergehen, nicht aber als Verbrechen eingestuft werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_126/05
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