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126/2004
Stand: 07.05.2004
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Weiterbildungsförderung bei Gesundheitsfachberufen auf dem Prüfstand

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach der Weiterbildungsförderung bei Gesundheitsfachberufen mit dreijähriger Ausbildungszeit erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleine Anfrage (15/3014). Grundsätzlich müsse die Dauer von geförderten Weiterbildungen im Vergleich zur Dauer beruflicher Erstausbildungen um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt sein, so die Fraktion. Vor allem in den Gesundheitsfachberufen sei eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf zwei Jahre aber nicht zulässig. Damit die Weiterbildung nicht bei Auslaufen des zweijährigen Förderzeitraumes abgebrochen wird, müsse sie bereits zu Beginn der Weiterbildung auch für das dritte Jahr gesichert sein. Im Job-Aktiv-Gesetz sei die Regelung bestätigt worden, wonach bei verkürzbaren Weiterbildungsmaßnahmen für eine dreijährige Übergangszeit die volle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert werden müsse, so die Fraktion. Daher könne eine Umschulung in betroffenen Gesundheitsfachberufen drei Jahre lang gefördert werden, wenn sie vor Ende 2004 beginnt.

Die Fraktion will von der Regierung wissen, ob bereits Finanzierungsstrukturen für die Beteiligung Dritter an den Kosten der nicht verkürzbaren Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen worden sind. Gefragt wird ferner, ob die Regierung die Befürchtung teilt, dass mit einem Auslaufen der dreijährigen Förderung ohne gesicherte Finanzierung des dritten Jahres ein Rückgang der Nachfrage nach Ausbildungen in den betroffenen Gesundheitsfachberufen verbunden sein wird. Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, was die Regierung tun will, um einem Nachfragerückgang und der damit verbundenen Unterversorgung der älter werdenden Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum, entgegenzuwirken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_126/06
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