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182/2004
Stand: 09.07.2004
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Regierung: Krankenkassen haben rund 6 Milliarden Euro Schulden

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antworten

Berlin: (hib/RAB) Die gesetzlichen Krankenkassen hatten mit Stand Ende letzten Jahres bei einem Ausgabenvolumen von rund 145 Milliarden Euro rund 6 Milliarden Euro Schulden. Dies geht aus den Antworten (15/3435, 15/3436) auf zwei Kleine Anfragen von CDU/CSU (15/3115) und FDP (15/3129) hervor. Die Regierung weist Medienmeldungen zurück, wonach sich die Gesamtschulden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf bis zu 14 Milliarden Euro bezifferten. Die Ausgaben für Schuldzinsen der Versicherungen beliefen sich den Angaben zufolge Ende letzten Jahres auf knapp 150 Millionen Euro. Die Regierung ist davon überzeugt,

dass das GKV-Modernisierungsgesetz bereits zu einer erkennbaren Verbesserung der Finanzsituation der Kassen geführt hat. Daher geht sie davon aus, dass die Krankenkassen die Beitragssätze deutlich senken und die Verschuldung bis Ende 2007 abbauen werden. Der Überschuss von knapp einer Milliarde Euro im ersten Quartal dieses Jahres sei eine erste wichtige Etappe auf diesem Weg. Die Gesundheitsreform habe bereits zu Einsparungen in Höhe von 10 Milliarden Euro geführt. Das Einsparvolumen für die Folgejahre schätzt die Regierung auf rund 14 bis 15 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben nicht die Absicht, die auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegte Entschuldung zu verändern. Sie weist darauf hin, dass die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2001 die Folge einer schwierigen konjunkturellen Lage sei. Während die Ausgaben überproportional stiegen, könnten die Einnahmen in keinster Weise Schritt halten. Die Regierung habe durch eine Vielzahl gesetzgeberischer Maßnahmen, wie das Beitragssicherungsgesetz sowie das GKV-Modernisierungsgesetz, im parteiübergreifendem Konsens entscheidende Schritte unternommen, um das Beitragssatzniveau zu stabilisieren und die finanzielle Situation der Kassen zu konsolidieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_182/02
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