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182/2004
Stand: 09.07.2004
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Weitere Nutzung des Bonner Kanzlerbungalows noch ungeklärt

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Für die weitere Nutzung des früheren Kanzlerbungalows in Bonn sind die "Überlegungen noch nicht abgeschlossen", so die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/3562) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3365). Der Kanzlerbungalow werde derzeit nicht genutzt. Auf einem Teil des ehemaligen Kanzleramtes fänden derzeit Herrichtungs- und Sanierungsarbeiten für den künftigen Bonner Dienstsitz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung statt. Nach einem Wasserschaden seien im Jahr 2002 vorübergehend empfindliche und wertvolle Ausstattungsgegenstände, unter anderem das Mobiliar des ehemaligen Kabinettsaals und des Kanzlerarbeitszimmers, im Kanzlerbungalow eingelagert worden. Von 2002 bis 2003 seien zudem Teile des Kanzlerbungalows dem Westdeutschen Rundfunk zur Produktion der Fernsehsendung "Kanzlerbungalow" gegen Entgelt überlassen worden.

Die Villa Hammerschmidt in Bonn werde vom Bundespräsidialamt als zweiter Amtssitz des Bundespräsidenten genutzt, teilt die Regierung weiter mit. Dort fänden regelmäßig Gespräche und Konferenzen statt. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn gebe es dort auch Führungen. Im Palais Schaumburg befinde sich die Dienststelle Bonn des Bundeskanzleramtes. Das Kanzleramt arbeite bei der Nutzung eng mit dem Haus der Geschichte in Bonn zusammen. In den Gebäuden sowie im Park gebe es vom Haus der Geschichte organisierte Führungen und gelegentlich zeitgeschichtliche oder kulturelle Veranstaltungen. Das Bundeskanzleramt werde auch künftig Anfragen von Interessenten für Veranstaltungen im Palais Schaumburg, die der zeitgeschichtlichen Bedeutung des Gebäudes entsprechen, "aufgeschlossen prüfen". 2003 und 2004 hätten sowohl in der Villa Hammerschmidt als auch im Palais Schaumburg "Tage der offenen Tür" stattgefunden. Für die Öffentlichkeit seien dabei auch Teile des Parks zugänglich gewesen. Derzeit sei nicht beabsichtigt, weitere Bundesliegenschaften der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dagegen sprächen Sicherheitsbelange, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_182/03
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