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002/2005
Stand: 03.01.2005
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Nach Überwachung durch schweizerische Flugsicherung gefragt

Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung dulde die Wahrnehmung deutscher Hoheitsrechte durch die schweizerische Flugsicherung Skyguide ohne Rechtsgrundlage. Das wirft die CDU/CSU-Fraktion der Regierung in einer Kleinen Anfrage (15/4528) vor. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, die Flugüberwachung durch Skyguide in völkerrechtlich verbindlicher Weise zu regeln. Die Ratifizierung eines entsprechenden Vertrages sei am Widerstand des Schweizer Ständerates gescheitert. Daher begegne die aktuelle Praxis nun starken verfassungsrechtlichen Bedenken, wie die CDU/CSU-Fraktion betont. Da der Schweizer Bund einem Bericht vom Juli 2004 zufolge die dauerhafte Übernahme der Flugsicherung im süddeutschen Raum durch Skyguide anstrebe, wollen die Abgeordneten nun wissen, welches die Gründe dafür sind, dass die Bundesregierung diese Praxis ohne Rechtsgrundlage dulde. Außerdem fragen sie, warum die Flugsicherung auf diesem Gebiet nicht von der Deutschen Flugsicherung vorgenommen werden könne.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_002/08
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