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Stand: 08.03.2001
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Initiative der Kinderkommission trägt Früchte: Bundestag berät Verlängerung der Einbürgerungsfrist für Kinder

Kinder ausländischer Herkunft, die in den 90er Jahren in der Bundesrepublik geboren worden sind, sollen noch bis Ende 2002 das Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit haben.



Der Deutsche Bundestag befasst sich am heutigen Donnerstag in 1. Lesung mit entsprechenden Gesetzentwürfen, die dieses Ziel verfolgen und mit deren Hilfe die Gebühren für die Einbürgerung dieser Kinder gesenkt werden sollen.

Die Kinderkommission hatte sich bereits im Spätsommer vergangenen Jahres dafür stark gemacht, die Gültigkeit von § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz zu verlängern. Dieser Paragraph eröffnete in Deutschland geborenen Kindern bis zu 10 Jahren bis Ende 2000 das Recht, zusätzlich zur Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Leider machten nur wenige Eltern Gebrauch von dieser Regelung. Ein Grund dafür waren die Fehlinformationen der Eltern und die hohen Gebühren von 500 DM. Die Mitglieder der Kinderkommission, die Abgeordneten Rolf Stöckel (SPD), Ingrid Fischbach (CDU/CSU), Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzende), Klaus Haupt (F.D.P.) und Rosel Neuhäuser (PDS), setzten sich deshalb dafür ein, die Frist der Regelung zu verlängern und die Gebühr zu senken, um Kindern diese Chance auf Integration nicht zu verbauen.

Eine nahtlose Verlängerung ist leider nicht mehr möglich. Dennoch freut sich die Kinderkommission, dass eine Anschlusslösung des Problems nun auf den Weg gebracht ist. Die Kommission appelliert an den Bundestag, seine Beratungen schnell abzuschließen und an den Bundesrat, dem Ergebnis zügig zuzustimmen, damit "ausländischen" Mädchen und Jungen mit dem Angebot der Staatsangehörigkeit ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelt werden kann.

Verantwortlich für diesen Textinhalt ist das Sekretariat der Kinderkommission; Telefon: (030) 227 32948.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010308b
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