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Stand: 26.11.2004
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Spendensanktion gegenüber der CDU bestätigt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute einen Bescheid der Bundestagsverwaltung vom 17. November 2003 bestätigt, wonach die CDU wegen der rechtswidrigen Annahme einer Fraktionsspende den dreifachen Betrag (101.235, 79 ¤) zu zahlen hat.

Dazu erklärt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse:

"Wie in allen vergleichbaren Fällen auch hatte ich mich bei meiner Entscheidung vom November 2003 streng an das Parteiengesetz zu halten. Ich habe daher mit dem Ergebnis der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin gerechnet."

592 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0411264
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