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Juni 01/1998
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Befunde sprechen gegen Gefährdung

(um) Die derzeit vorliegenden Befunde sprechen nach Auffassung der Bundesregierung eher gegen als für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Chemikalien aufgrund einer östrogenen Wirkung. Als Gründe hierfür nenne das Beratergremium für Altstoffe (BUA) in einem Bericht, daß sowohl die Wirkstärke als auch die Konzentrationen der Stoffe um Größenordnungen niedriger seien als zum Beispiel die körpereigenen Östrogene, legt sie in der Antwort (13/10606) auf ein Große Anfrage der SPD-Fraktion zu hormonellen Risiken und Nebenwirkungen von Chemikalien (13/9733) dar.
Unter bestimmten Voraussetzungen, so bei lokal auftretenden sehr hohen Konzentrationen infolge von Störfällen oder bei Einleitung von Chemikalien in Gewässer, könnten diese Stoffe aber durchaus Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Die Regierung werde, so versichert sie, die Thematik weiter mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und die Veröffentlichungen hierzu sorgfältig auswerten. Zwischenergebnisse der bisherigen, vom Bund finanzierten Forschung werden, so wird angekündigt, Ende des Jahres bei einem Seminar vorgestellt und mit Fachleuten diskutiert. Über gegebenenfalls zusätzlich notwendige Forschungsvorhaben werde anschließend entschieden.
Zuversichtlich zeigt sich die Regierung, daß die koordinierten nationalen und internationalen Aktionen dazu beitragen, den Kenntnisstand über möglicherweise von Umwelthormonen ausgehenden Gefahren zu verbessern. Falls auf der Grundlage von Forschungsargebnissen sowie der Bewertungen konkreter Anlaß zur Besorgnis bestehe, werde sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.In der Antwort wird darauf hingewiesen, daß durch das in Deutschland geltende Chemikalienrecht der gesetzliche Rahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen von Chemikalien gegeben sei. Zusammen mit dessen kontinuierlichen Anpassung an die Erfordernisse eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes sei auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft eine nahezu vollständige Harmonisierung unter Beibehaltung des hohen Schutzniveaus erreicht worden. Im Rahmen der EG-Verordnung zur Bewertung der Umweltrisiken chemischer Altstoffe würden auch Chemikalien geprüft, die im Verdacht stehen hormonelle Wirkungen zu haben. Die Folge könnten Verwendungsverbote sein, wie beispielsweise das seit 1990 in Deutschland geltende für zinnorganische Verbindungen in bestimmten Farben für Boote, um Gewässerbelastungen mit Tributylzinn zu vermeiden.
Bei Pflanzenschutzmitteln sei eine Verwendung nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz nur nach deren Zulassung erlaubt. Dabei würden mögliche hormonelle Wirkungen berücksichtigt. Die Zulassung dürfe nur erteilt werden, wenn das Mittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge davon keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser sowie keine sonstigen, nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht vertretbaren Auswirkungen insbesondere auf den Naturhaushalt hat. Pflanzenschutzmittel dürften auch nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden.
Bei Tierarzneimitteln werden, so die Regierung zu einer anderen Frage, Höchstmengen für Rückstände in Nahrungsmitteln so festgelegt, daß eine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucher ausgeschlossen werden könne.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801059b
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