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Juli 02/1998
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Mit Kanzlermehrheit für neues Hochschulgesetz

(bf) Mit der sogenannten Kanzlermehrheit von CDU/CSU und F.D.P. hat der Bundestag am 18. Juni den Einspruch des Bundesrates (13/10712) gegen die Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG, 13/9822, 13/8796) zurückgewiesen. 341 Abgeordnete stimmten für einen entsprechenden Antrag von Union und Liberalen (13/10774), 304 Mitglieder des Hohen Hauses dagegen. Ziel der Reform des HRG ist es den Initiatoren zufolge, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universität für das 21. Jahrhundert zu sichern. Dabei wird künftig im Hochschulrahmengesetz auf Regelungen zur inneren und äußeren Organisation und Verwaltung verzichtet, um den Universitäten den für eine Verwirklichung der Reformvorstellungen notwendigen Freiraum zu ermöglichen.
Mit dem Gesetz sollen zudem künftig die Regelstudienzeiten neu definiert und festgelegt sowie die Studienberatungspflicht der Hochschulen verstärkt werden. In allen Studiengängen mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit müssen Studenten künftig eine Zwischenprüfung ablegen. Außerdem soll es den Hochschulen künftig möglich sein, die akademischen Grade "Bachelor" und "Master" (bzw. "Bakkalaureus" und "Magister") zu vergeben. Ferner sollen Universitäten künftig einen Anteil ihrer Studenten selbst auswählen dürfen.
In einer Runde von Erklärungen vor der Abstimmung im Plenum begrüßte Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers (CDU/CSU) die Novelle als Beginn einer Hochschulreform in Deutschland. Damit werde eine Schlußstrich unter "das überholte Dogma der Einheitsuniversität" gezogen, den einzelnen Hochschulen mehr Freiheit gegeben.

Tor für Wettbewerb öffnen

Auch werde das Tor für mehr Wettbewerb geöffnet. Der Minister sprach sich außerdem für eine künftig leistungsabhängige Hochschulfinanzierung statt des bisher praktizierten Weges einer "Bund-Länder-Bürokratie" aus.
Als Sprecherin ihrer Fraktion kritisierte dem gegenüber die Abgeordnete Edelgard Bulmahn (SPD) "gravierende Mängel" in der HRG-Novelle. So sei es weder gelungen, ein bundesweites Verbot von Studiengebühren darin festzuschreiben, noch habe eine zukunftsweisende Personalstruktur- und Dienstrechtsreform auf den Weg gebracht werden können. Es sei zudem bedauerlich, daß sich die Koalition bei der Reform der Ausbildungsförderung "keinen Millimeter" bewegt habe, obwohl auch diese unverzichtbar sei.
Der Abgeordnete Matthias Berninger (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete es als "außerordentlich scheinheilig", wenn sich Minister Rüttgers als "großer Hochschulreformer" geriere. Er begründete diesen Vorwurf unter anderem damit, die Bundesregierung habe den Hochschuletat effektiv gekürzt, vorhandene Mittel nicht in die Bildung investiert. Gelder für den Hochschulbau habe man sich statt dessen zum Teil bei den Ländern geliehen und damit deren Spielräume eingeengt.

Proteste unberücksichtigt

Abgeordneter Karl-Heinz Guttmacher (F.D.P.) begrüßte die Tatsache, daß die HRG-Novelle wesentlichen Reformvorstellungen seiner Fraktion voll entspreche. Zum ersten Mal sei die leistungsorientierte Finanzierung der Hochschulen und auch die Evaluierung von Forschung und Lehre unter Beteiligung der Studenten aufgenommen worden. Zu begrüßen sei auch die Einführung international anerkannter Abschlüsse. Dies werde den Hochschulstandort Deutschland attraktiv, wettbewerbs- und konkurrenzfähig machen.
Dem Abgeordneten Ludwig Elm (PDS) zufolge ist neben dem fehlenden Verbot von Studiengebühren in dem Gesetz vor allem die Nichtberücksichtigung "zahlreicher berechtigter und begründeter Forderungen und Vorschläge von Studierenden und anderen Hochschulangehörigen" während der Proteste im vergangenen Winter ausschlaggebend für das Votum der Gruppe gegen die HRG-Novelle.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802058b
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