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Juli 02/1998
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Enquete-Kommission: Bundestag künftig auch per Internet wählen

(bf) Bei Bundestagswahlen sollte künftig das Angebot gemacht werden, zusätzlich zur Urnen- und Briefwahl auch per Internet zu wählen. Diese Empfehlung ist im Abschlußbericht der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft" (13/11004) enthalten, der am 24. Juni im Parlament beraten wurde. Bei einer solchen elektronischen Stimmabgabe müsse allerdings sichergestellt sein, so die Enquete-Kommission weiter, daß dabei im gleichen Maße wie bislang freie und geheime Wahlen im Rahmen von Datenschutz und -sicherheit gewährleistet sind. Abgeordnete und Experten sprechen sich außerdem dafür aus, mit Hilfe der neuen Informations- und Kommunikationstechniken die Verwaltung bürgerfreundlicher und effizienter zu machen.
Bündnis 90/Die Grünen haben, teilweise gemeinsam mit der SPD, eine Reihe von Sondervoten zu dem Abschlußbericht vorgelegt. Darin sprechen sich Abgeordnete und Sachverständige dafür aus, der Zugang zu interessanten Informationen im Internet müsse erschwinglich bleiben oder werden. Sie erläutern, sobald die technischen Voraussetzungen für das elektronische Bezahlen geschaffen seien, werde verstärkt versucht werden, Informationen zu verkaufen. Deshalb müsse geklärt werden, für welche Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung Entgelt verlangt werden dürfe und für welche nicht.
Die F.D.P. plädiert in einem Sondervotum dafür, bei der Durchsetzung von Normen des deutschen Strafrechts dem "globalen Charakter" von Telekommunikations- und Internet-Infrastrukturen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ließen nicht immer das notwendige Verständnis für die technischen Rahmenbedingungen des Internet erkennen, kritisieren die Liberalen. Sie plädieren deshalb für eine Internet-Schulung von Strafverfolgungsbehörden.
Auch die PDS hat ein Sondervotum vorgelegt. Das Plenum überwies den Abschlußbericht der Kommission dem Bildungs- und Forschungsausschuß zur federführenden Beratung. Zeitgleich legte die Kommission auch mehrere Zwischenberichte vor. So bewertet sie zum Thema "Kinder- und Jugendschutz im Multimediazeitalter" (13/11001) die von der Bundesprüfstelle indizierten Filme als "schwer jugendgefährdend" und fordert deshalb die Länder auf, die Ausstrahlung solcher Filme im Fernsehen nur bei Beobachtung jugendschützender Voraussetzungen zuzulassen. Außerdem könnte die aktuelle Computertechnologie zur Unterstützung des Jugendschutzes eingesetzt werden. Für diese Thematik wird der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend sein. In einem weiteren Zwischenbericht zum Thema "Sicherheit und Schutz im Netz" (13/11002) stellt die Kommission unter anderem fest, mit dem Gesetz über die digitale Signatur als Teil des Informations- und Kommunikationsgesetzes habe Deutschland weltweit ein bedeutsames Zeichen gesetzt. Mit diesem Gesetz würden erstmals die Rahmenbedingungen für eine sogenannte elektronische Unterschrift bestimmt. Die sich aus diesem Gesetz ableitenden verfahrenstechnischen Umsetzungsmaßnahmen, etwa zum Aufbau einer kulturell verträglichen Sicherungsinfrastruktur gestatten laut Bericht, künftig verbindliche Rechtsgeschäfte über beliebige, zum Teil auch unsichere, elektronische Kommunikationswege zu tätigen. Der Innenausschuß wird diesen Aspekt federführend beraten.
Zum Verbraucherschutz in der Informationsgesellschaft (13/11003) merkt die Kommission an, angesichts der Globalität der Datennetze sei mittel- und langfristig eine internationale Harmonisierung des Verbraucherschutzrechts und eine einfachere internationale Rechtsdurchsetzung erforderlich. Die anbieterbezogene Selbstregulierung sei auf den globalen elektronischen Märkten nur eingeschränkt tauglich und sollte durch staatliche oder halbstaatliche Maßnahmen flankiert werden.
Vorgeschlagen wird der Aufbau einer der "Stiftung Warentest" vergleichbaren unabhängigen Prüfinstanz und die Formulierung von Kriterien für die Vergabe von Gütesiegeln. Federführend zuständig für diesen Bereich ist der Wirtschaftsausschuß.
Ein bereits im Herbst 1996 vorgelegter Zwischenbericht der Enquete-Kommission zum Thema "Meinungsfreiheit - Meinungsvielfalt - Wettbewerb. Rundfunkbegriff und Regulierungsbedarf bei den neuen Medien" (13/6000) wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß überwiesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802059a
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