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Dezember 05/1998
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Drei Viertel gehen früher in Rente

(fa) 1996 sind nur knapp 30 Prozent aller Rentenneuzugänge in den alten und nur etwa 5 Prozent in den neuen Bundesländern im Regelalter von 65 Jahren erfolgt. Dies ist ein Ergebnis des Zweiten Zwischenberichts (13/11469) der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel" (13. Wahlperiode). Dies bedeute, so die Kommission, daß bundesweit etwa drei Viertel der Beschäftigten vor dem 65. Lebensjahr in Rente gegangen seien. Die "Regel" sei demnach zur Ausnahme geworden. Zudem erlaube die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit einen indirekten Rentenzugang nach einer vorgeschalteten Zwischenphase in die Arbeitslosigkeit, während der das Arbeitslosengeld fast immer durch Arbeitgeberzahlungen aufgestockt werde.
De facto scheiden laut Bericht der Enquete-Kommission somit viele Arbeitnehmer schon mit 57 Jahren aus dem Erwerbsleben aus. Besonders Großunternehmen machten von dieser Regelung Gebrauch, um Personal abzubauen. Die Kosten dieser Vorgehensweise würden damit zum größten Teil auf die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgewälzt. Pro 100.000 Arbeitnehmer, die ab 58 für zwei Jahre Arbeitslosengeld und anschließend mit 60 Altersrente erhalten, entstünden der Bundesanstalt für Arbeit ohne Gegenrechnung möglicher Entlastungen durch die Einstellung jüngerer Arbeitnehmer Mehrkosten in Höhe von circa 9,2 Milliarden DM und der Rentenversicherung in Höhe von 12,7 Milliarden DM. Damit gibt es dem Kommissionsbericht zufolge immer weniger Berufstätige, die mit ihren Beiträgen in die Arbeitslosen- und Rentenkasse das soziale System aufrechterhalten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805023a
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