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Dezember 05/1998
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F.D.P. will neuen Kündigungsschutz

(as) Die F.D.P. will den Kündigungsschutz ändern. Umdies zu erreichen, hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (14/44) vorgelegt, der am 20. November an den Arbeitsausschuß überwiesen wurde. Die Oppositionsabgeordneten schlagen vor, den Schwellenwert im Kündigungsschutzgesetz von zehn auf zwanzig Arbeitnehmer anzuheben. Nach derzeitigem Recht fallen Betriebe mit bis zu zehn Arbeitnehmern bisher nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.
In der Begründung verweisen die Initiatoren auf eine Studie des Deutschen Industrie- und Handelstages vom August dieses Jahres. Danach habe die jüngste Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutzes in Betrieben bis zu zehn Arbeitnehmern positive Beschäftigungswirkungen nach sich gezogen. Festzustellen sei aber auch eine eindeutige Hemmschwelle, den Personalbestand über zehn Beschäftigte hinaus auszuweiten, weil man die Folgen des Kündigungsschutzes fürchte.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805023b
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