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Dezember 05/1998
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Arbeitslosenhilfe korrigieren

(as) Die gesetzliche Regelung, wonach der jährliche Anpassungsfaktor für das Bemessungsentgelt der Arbeitslosenhilfe vermindert wird, soll ersatzlos gestrichen werden. Mit diesem Ziel hat die PDS den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Korrektur von Fehlentwicklungen im Recht der Arbeitslosenhilfe (14/15) vorgelegt. Die Kosten dieses Korrekturgesetzes, das am 20. November an den Fachausschuß überwiesen wurde, veranschlagt die Fraktion mit jährlich 250 Millionen DM für den Bundeshaushalt.
Die Initiatoren erläutern, in den vergangenen Jahren habe der Gesetzgeber mehrfach Änderungen im Recht der Arbeitslosenhilfe vorgenommen, deren Intention die Entlastung des Bundeshaushalts auf Kosten der Kommunen, der Sozialversicherungskasse und der Arbeitslosenhilfeempfänger gewesen sei. Die erhoffte Wirkung - die Verminderung der Zahl der Langzeitarbeitslosen - sei jedoch nicht eingetreten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805023d
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