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Mai 05/1999
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MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN

Die Zuweisungen und Zuschüsse bestimmen auch 1999 den Agraretat

Einzelplan 10

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­
ermächtigung

1999

11,88

0,33


1,70

1998

11,537

1,46


1,66

(hh) Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich zunächst einen Etat von rund 11,61 Milliarden DM vor. Das wären circa 67,9 Millionen DM mehr gewesen als noch in 1998. Die Mittelansätze wurden allerdings im Laufe der Beratungen des Haushaltsausschusses um etwa 58,5 Millionen DM auf 11,56 Milliarden DM reduziert. Damit liegt der Ausgabenansatz um 9,4 Millionen DM über dem vom Vorjahr.

Auch 1999 wird im Agrarhaushalt das meiste Geld für Zuweisungen und Zuschüsse benötigt. Die Bundesregierung hat dafür 9,84 Milliarden DM (1998: 9,83 Milliarden DM) bereitgestellt. An zweiter Stelle folgen mit 1,20 Milliarden DM (1,18 Milliarden DM) die Ausgaben für Investitionen. Für das Personal sind 406,86 Millionen DM (405,77 Millionen DM) ausgewiesen und für die sächliche Verwaltung 135,91 Millionen DM.

Im Kapitel Allgemeine Bewilligungen wurden 7,78 Milliarden DM (7,81 Milliarden DM) für die landwirtschaftliche Sozialpolitik beschlossen. Kontrovers wurde im Haushaltsausschuß der Ausgabenansatz für die Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung diskutiert. Statt der im Regierungsentwurf vorgesehenen 615 Millionen DM erhalten die Versicherungsträger 1999 auf Beschluß der Koalitionsfraktionen 1999 nur noch 500 Millionen DM. Auch senkten die Koalitionsfraktionen den Zuschuß zur Alterssicherung der Landwirte um 40 Millionen DM. Ein Änderungsantrag (14/890) der CDU/CSU­Fraktion, den Ansatz im Regierungsentwurf beizubehalten, wurde in namentlicher Abstimmung mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Keine Zustimmung fand auch der in die gleiche Richtung zielende Antrag (14/894) der PDS. Ferner wurde ein Antrag (14/891) der CDU/CSU abgelehnt, den Ansatz für nachwachsende Rohstoffe von 30 Millionen DM auf 60 Millionen DM zu erhöhen.

Ein weiterer größerer Ausgabenposten fließt in Höhe von 91,65 Millionen DM (75,79 Millionen DM) in die Fischerei. Darüber hinaus stehen 14 Millionen DM (15 Millionen) zur Anpassung der Kapazitäten in der Seefischerei bereit. Für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sind 1,71 Milliarden DM ausgewiesen, was in etwa dem Vorjahresansatz entspricht. Der Änderungsantrag (14/909) der F.D.P.­Fraktion, der eine Erhöhung dieser Gelder um 141 Millionen DM vorsah, wurde von der Koalitionsmehrheit ebenso abgelehnt wie die zu diesem Kapitel von der CDU/CSU (14/889) und PDS (14/895) gestellten Anträge. Den Ansatz für Marktordnung und Maßnahmen der Notfallvorsorge hat man mit 371,73 Millionen DM (290,31 Millionen DM) ausgestattet. Davon fließen allein 180 Millionen DM (39 Millionen DM) in die Lagerung von Interventionswaren. Aufgestockt wurden zudem die Mittel für die Erstattung der Kosten für zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Im alten Etat waren dort 16,95 Millionen DM verzeichnet; der neue Ansatz beträgt 21,71 Millionen DM. Ein Antrag (14/896) der PDS, der eine Absenkung vorsah, wurde abgelehnt. Die Finanzierung von Krediten für EU­Marktordnungsmaßnahmen und Maßnahmen der Notfallvorsorge durch die BLE schlägt mit 55,95 Millionen DM (42 Millionen DM) zu Buche.

Das Bundessortenamt mit Sitz in Hannover ist mit 47,53 Millionen DM (45,07 Millionen DM) veranschlagt. Aufgestockt wurden zudem die Mittel für die Erstattung der Kosten für zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide auf 21,71 Millionen DM. (14/300 – Epl. 10, 14/610, 14/622, 14/623, 14/624).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905032a
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