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Mai 05/2000
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Freiberufler nicht benachteiligen

(wi) Die Bundesregierung will gleiche Chancen im gesamten Mittelstand bei der Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen herstellen und freiberufliche Berater nicht benachteiligen. Dies betonte das Bundeswirtschaftsministerium am 10. Mai im Wirtschaftsausschuss, der sich über die Bundesförderung für organisationseigene Beratungsstellen bei den Handwerkskammern unterrichten ließ.

Geplant sei, die Zuwendungen für organisationseigene Berater in die Beratungsförderung des Bundes zu integrieren. Über eine künftige Regelung werde derzeit mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks gesprochen. Die Mittelstandsförderung des Ministeriums habe im letzten Jahr 262 Millionen DM betragen, von denen allein das Handwerk 203 Millionen DM in Anspruch genommen habe, heißt es weiter. Für Beratungsförderung seien dem Handwerk 36,5 Millionen DM zugeflossen, darunter 22 Millionen DM für die organisationseigene Beratung der Kammern und 14,5 Millionen DM für die freiberufliche Beratung.

Das Handwerk hat laut Ministerium Zugang zu den staatlichen Zuschüssen an die Kammern und gewährt Hilfen direkt an Betriebe und Existenzgründer für externe Beratungen. Daraus ergäben sich Probleme, weil die öffentlich-rechtlichen Kammern wegen der Zwangsmitgliedsbeiträge Beratungen kostenlos anbieten könnten und damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber freiberuflichen Beratern hätten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005028c
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