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Oktober 10/2000
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ANHÖRUNG DES AUSSCHUSSES

Reform der Rente bei Erwerbsminderung begrüßt

(as) Überwiegend zustimmend haben sich am 20. Oktober Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Rentenreform bei verminderter Erwerbsfähigkeit (14/4230) geäußert. Dabei galt es den zu einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses geladenen Experten als vordringliches Anliegen, dass die Gesetzesinitiative "fristgerecht bis zum 1.1.2001" in Kraft tritt. Bestehende Kritik solle keinen Anlass geben, das Gesetzesvorhaben zu verzögern, so der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).

Nach dem Konzept der Bundesregierung soll die Berufsunfähigkeitsrente künftig ganz entfallen. Die bisherige Rentenregelung zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sei durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente (EMR) zu ersetzen, heißt es in dem Entwurf. Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung sei danach zu staffeln, wie viele Stunden pro Tag Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen erwerbstätig sein könnten. Bei einem Restleistungsvermögen von unter drei Stunden soll die EMR vollständig und bei drei bis sechs Stunden zur Hälfte ausgezahlt werden.

Risiko sachgerecht verteilen

Nach dem Willen der Koalition soll das Arbeitsmarktrisiko zwischen Renten- und Arbeitslosenversicherung sachgerecht verteilt werden, indem die Bundesanstalt für Arbeit (BA) Erstattungen an die Rentenversicherung leistet. Auch Manfred Leve von der BA schloss sich der Einschätzung an, dass zurzeit das "Kostenrisiko" für Erwerbsminderungsrenten, die von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhingen, allein von den gesetzlichen Rentenversicherungen getragen werde. Dabei nannte Leve die Beteiligung seiner Einrichtung an dem Kostenrisiko gerade unter Berücksichtigung der Situation auf dem Arbeitsmarkt nachvollziehbar. Weniger zustimmend äußerte sich die BA über die Festlegung eines pauschalen Ausgleichsbetrages auf die Hälfte der Aufwendungen der Rentenversicherung für die Renten bei voller Erwerbsminderung, einschließlich der darauf entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Klaus Michaelis von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wies auf den Zusammenhang von Erwerbsminderungsrente und der derzeitigen Arbeitsmarktsituation hin. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen hätten es generell schwerer, einen Arbeitsplatz zu finden. Derzeit würden 9 Milliarden DM jährlich für arbeitsmarktbedingte Renten ausgegeben. Auch wenn die Arbeitgeber bereit seien, geeignete Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen, könne im Einzelnen nicht ausgeschlossen werden, dass ihnen dies aufgrund innerbetrieblicher Strukturen nicht möglich sei.

Keine weiteren Abgaben

Nach Meinung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist eine weitere Erhöhung "der bereits zu hohen sozialen Zwangsabgabenlast" der Beitragszahler bei den EMR auf keinen Fall akzeptabel. Der BDA bezifferte in seiner schriftlichen Stellungnahme den Anstieg der gesetzlichen Rentenversicherung nach der geplanten Reform auf 0,2 Prozentpunkte. Des Weiteren forderten die Arbeitgeber, dass die Arbeitsmarktrisiken von erwerbsgeminderten Personen voll von der Bundesanstalt für Arbeit zu tragen seien, nicht jedoch teilweise oder sogar überwiegend von der Rentenversicherung oder ihren Beitragszahlern.

Der VDR nannte im Übrigen das zweistufige Modell der Erwerbsminderungsrente zwar "kompliziert, jedoch praktikabel". Er verwies darauf, dass derzeit insgesamt 1,9 Millionen Renten an unter 65-jährige Berufs- oder Erwerbsunfähige ausgezahlt würden. Von diesen Renten werde ein Großteil aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt und nicht ausschließlich wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung. 1999 wurde jede dritte Erwerbsunfähigkeitsrente aus arbeitsmarktbedingten Gründen bewilligt. Dieser seit Jahrzehnten gestiegene Anteil hätte zu einer starken finanziellen Belastung der Rentenversicherung und zu einer Entlastung der Arbeitslosenversicherung geführt, so Ruhland weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010040b
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