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Oktober 10/2000
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GESETZENTWURF DER REGIERUNG VORGELEGT

Bundesdatenschutzgesetz an EU-Richtlinie anpassen

(in) Ein einheitliches Datenschutzniveau für die Anwendung des EU-Rechts zu schaffen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (14/4329). Das Bundesdatenschutzgesetz und andere Gesetze sollen an eine europäische Richtlinie angepasst werden.

Der Datenverkehr in der EU solle damit jenem in Deutschland gleichgesetzt werden. Mit dem Entwurf sei das Datenschutzrecht auch zu modernisieren und zu vereinfachen.

Die Richtlinie konkretisiere und ergänze die Grundsätze der Datenschutzkonvention des Europarates, erweitere die Informationsrechte des Bürgers und verpflichte die Mitgliedstaaten zur Einrichtung staatlicher Kontrollstellen, die darauf achten sollen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Nach Darstellung der Regierung hat ein unterschiedlicher Datenschutzstandard im nichtöffentlichen Bereich gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft, die in ihrer unternehmerischen Tätigkeit durch unterschiedliche Länderregelungen gehemmt würde. Eine einheitliche Regelung durch den Bund sei daher zwingend erforderlich.

Mehrbelastungen werde es durch die Aufnahme des Grundsatzes der Datenvermeidung und -sparsamkeit sowie durch die Einführung pseudonymer und anonymer Form der Datenverarbeitung geben, erläutert die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010047a
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