EXPERTENANHÖRUNG
Verbesserungen für Prostituierte werden im Grundsatz begrüßt
(fa) Die Absicht, die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten zu verbessern, haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 20. Juni geladenen Sachverständigen im Grundsatz begrüßt. Grundlage der Diskussion waren die Gesetzentwürfe der Koalition, zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten (14/5958), und der PDS, zur beruflichen Gleichstellung von Prostituierten (14/4456).
Beitrag "bewertungsneutral"
Ziel ist unter anderem, durch die Abschaffung der Sittenwidrigkeitsbestimmung den Prostituierten den Zugang zur Sozialversicherung zu schaffen. Dazu stellte Rechtsanwalt Wolfgang Heine fest, dem Sozialversicherungsrecht sei es gleichgültig, ob eine Tätigkeit "makelbehaftet" sei. Der gezahlte Beitrag sei "bewertungsneutral". Nach geltendem Recht bestehe für jede abhängig beschäftigte Prostituierte Sozialversicherungspflicht. Die Sozialversicherung sei keine moralische Instanz, bestätigte Jutta Geissler-Hehlke, Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission. Der Vertreter des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, sah ein Problem in der faktischen Durchsetzung, für die die Kooperation der Arbeitgeber erforderlich sei. Er teilte auch die Feststellung von Professor Eberhard Eichenhofer von der Universität Jena, dass Prostituierte, soweit nicht abhängig beschäftigt, schutzlos blieben.
Professor Uwe Wesel hielt wie zuvor Eichenhofer und Professor Thomas Pfeiffer von der Universität Bielefeld die im Koalitionsentwurf zur Regelung des Leistungsverhältnisses zwischen Prostituierten und Kunden gewählte Konstruktion eines einseitig verpflichtenden Vertrages für falsch. Stattdessen schlug er vor, die Prostitution zivilrechtlich normal in das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches einzuordnen.