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07/2001
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GESETZENTWURF ANGENOMMEN

Gleichstellung von Frauen und Männern durchsetzen

(fa) Der Familienausschuss hat am 27. Juni den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz –14/5679) in geänderter Fassung bei Enthaltung der F.D.P. angenommen.

Damit soll das bisherige Frauenfördergesetz aufgehoben und durch ein Bundesgleichstellungsgesetz ersetzt werden mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Bundes entscheidend voranzubringen. Der vierte Bericht der Bundesregierung über die Förderung der Frauen im Bundesdienst für den Berichtszeitraum 1995 bis 1998 (14/5003) wurde zur Kenntnis genommen.

Zum Gesetzentwurf lagen Änderungsanträge der Koalition, der CDU/CSU und der F.D.P. vor. So schlugen SPD und Bündnisgrüne neben redaktionellen Änderungen unter anderem vor, auch für Nebenstellen und Teile einer Dienststelle, die räumlich weit entfernt liegen, eine Vertrauensfrau zu bestellen sowie einen Absatz zur Möglichkeit der Wahlanfechtung und zur Neubestellung einer Gleichstellungsbeauftragten bei vorzeitigem Ausscheiden oder nicht nur vorübergehender Verhinderung der amtierenden einzufügen. Auch sollten sich Gleichstellungsbeauftragte ohne Einhaltung des Dienstwegs direkt an das zuständige Ministerium wenden können sowie die Möglichkeit erhalten, bei erfolglosem Einspruch das Verwaltungsgericht anzurufen.

Neben diesen Änderungen wurden auch der CDU/CSU-Vorschlag zu Gunsten von Fortbildungsmöglichkeiten zu Fragen der Gleichstellung sowie der Vorschlag der F.D.P., den besonderen Belangen behinderter Rechnung zu tragen, gebilligt. Einem zweiten Antrag der Union auf Rederecht der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalvertretungen folgte der Ausschuss insofern, als in die Beschlussempfehlung die Aufforderung an die Regierung aufgenommen werden soll, diese Regelung bei der zeitnahen Reform des Personalvertretungsgesetzes mit zu erfassen.

Die F.D.P. hatte sich in weiteren Anträgen, die keine Mehrheit fanden, dagegen gewandt, privatisierte ehemalige Bundesunternehmen dem Geltungsbereich des Gesetzes zu unterwerfen, das Amt nur von Frauen bekleiden und wählen zu lassen oder in Ermangelung freiwilliger Kandidatinnen zwangsweise eine Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. Außerdem trat sie dafür ein, Fortbildungen auch während Beurlaubungen für die Familienarbeit zuzulassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107049b
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